Adhäsionsverfahren bei Betrug

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
90Eddie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Adhäsionsverfahren bei Betrug

Hallo!

Ich habe vor Kurzem etwas bei Ebay ersteigert, leider ist die Ware nie angekommen. Ich hatte bereits mit Ebay Kontakt und habe die nötigen Fristen abgewartet, sodass ich nun Anzeige erstatten werde.

Der Kaufpreis betrug 750€ und da der Fall für mich absolut klar erscheint hatte ich vor, zusätzlich zur Anzeige bei der Polizei zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Dies ist allerdings mit Kosten verbunden und bei meiner Recherche bin ich auf eine Alternative gestoßen, die Beantragung eines Adhäsionsverfahrens. Allerdings habe ich gelesen, dass dies nur möglich sei, sofern Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft stattgefunden hat, in Strafbefehlsverfahren kann kein Adhäsionsantrag gestellt werden.

Zu meiner Frage: Kommt es bei dem geringen Schaden und dem eindeutigen Sachverhalt zu Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft, sodass ich ein Adhäsionsverfahren beantragen kann oder bleibt mir nur der zivilrechtliche Weg?

Danke und Grüße

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von 90Eddie):
Kommt es bei dem geringen Schaden und dem eindeutigen Sachverhalt zu Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft





Zitat (von 90Eddie):
bleibt mir nur der zivilrechtliche Weg?

Vermutlich. Die Begeisterung bezüglich Adhäsionsverfahren ist bei den Gerichten begrenzt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von 90Eddie):
Kommt es bei dem geringen Schaden und dem eindeutigen Sachverhalt zu Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft


Ja, weil der Verkäufer das bereits 127x in den letzten Monaten gemacht hat.
Nein, weil der Verkäufer den Versand nachweisen kann.
Vielleicht, weil der Verkäufer weder Versand noch Besitz der Ware nachweisen kann.
Unwahrscheinlich bei dem niedrigen Betrag.



Man weiß es einfach nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
90Eddie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von 90Eddie):
Kommt es bei dem geringen Schaden und dem eindeutigen Sachverhalt zu Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft


Ja, weil der Verkäufer das bereits 127x in den letzten Monaten gemacht hat.
Nein, weil der Verkäufer den Versand nachweisen kann.
Vielleicht, weil der Verkäufer weder Versand noch Besitz der Ware nachweisen kann.
Unwahrscheinlich bei dem niedrigen Betrag.



Man weiß es einfach nicht.


Vielen Dank für die Antwort,

wie und wann erfahre ich ob es zu einem Strafbefehlsverfahren ohne Verhandlung kommt, werde ich darüber informiert? Oder bekomme ich in diesem Fall schlicht keine Einladung zu einer Verhandlung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von 90Eddie):
wie und wann erfahre ich
Moin, vergiß es... :sweat: Du wirst in etlichen Monaten nur ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten. z.B. das sie ermitteln.
Ich begleitete einen Geschädigten, dem im Februar/März ähnliches passierte. Auch e-bay kontaktiert usw. Geringere Summe, Einzelverkäufer.
Die Polizei, unser F+H, nahm die Anzeige auf, erteilte eine Vorgangsnummer. Nebenbei schaute er in sein System, fand den Namen (privater Verkäufer) und las nur die ersten 4 oder 5 Anzeigen vor, die gegen die Person schon liefen, innerhalb der letzten 2 Jahre. Die Latte war länger. Die StA schrieb dem Geschädigten schon im August, dass das Verfahren an die zuständige StA in X-Stadt abgegeben wurde. Immerhin. Also weiß ab August die StA von der Sache. Sie muss ermitteln...
Verhandlung? Ist das was aus dem Fernsehen?
Nur dieser 1 Polizist in dieser 1 Dienststelle hat wöchentlich zwischen 10 und 20 solcher Anzeigen aufzunehmen. Er erklärte schulterzuckend: Kannst gern auch zivilrechtlich vorgehen. Kannste denn auch rechnen? Von dieser Person kannste nix holen, wohl auch in 30 Jahren nicht.

Welcher eindeutige Sachverhalt liegt denn vor? Und was ist dir schon absolut klar?

0x Hilfreiche Antwort

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