Abmahnung und Schadenersatz bei ebay Bilderklau

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
gordon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Abmahnung und Schadenersatz bei ebay Bilderklau

Hallo,

ich habe bei einer ebay Auktion ein Foto verwendet und damit das Urheberrecht verletzt. Nun habe ich Post von einem Anwalts bekommen und soll eine Unterlassungserkläung unterschreiben und 300 Euro Schadenersatz und 649,- Euro für den Anwalt bezahlen.

Die Abmahnung kam nicht per Einschreiben und da ich verreist war hat mein Bruder die Post geöffnet, und da die Frist nicht eingehalten werden konnte, hat er beim Anwalt angerufen und eine Fristverlängerung angefragt. Ich bin nun wieder zurück und habe bis 05.01. Zeit die Erklärung zu unterschreiben und das Geld zu bezahlen.
Da ich allerdings bereits eine EV abgelegt habt und jetzt auch den Weg der privaten Insolvenz gehen werde, kann ich das unmöglich bezahlen.

Ich weiß nicht einmal genau ob das alles so OK ist, die Auktion wurde von ebay entfernt und ich kann sie nicht mehr aufrufen. Ich denke aber, dass es sich um ein Foto eines Küchenmessers
von dieser handelt:

http://www.tradeparadise.de/Haiku-Messer/Tranchiermesser-Haiku-Messer-Serie-27cm-h09::31.html

Kann mir hier jemand einen Rat geben was ich machen kann?

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wenn du nichts hast,kann man dir auch nichts abnehmen.Erst mal jedenfalls...

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gordon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja das ist klar, aber so ganz der richtige Weg ist diese Denkweise ja auch nicht.

Ist die Höhe der Forderung denn für das Foto eines Küchenmessers angemessen?

Kann man dem Anwalt die Umstände erklären und ihm 10% der Gesamtsumme anbieten damit es aus der Welt ist, oder ist das eher unüblich?

Wie gehe ich jetzt vor, ist das Unterschreiben der Unterlassungserklärung bereits ein Schuldgeständnis?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gordon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort, das beantwortet leider nicht so wirklich meine Fragen.
Können Sie dazu konkret etwas sagen?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Also bei 10% wird der Anwalt wohl eher schmunzeln...
Wenn die Gegenseite Beweise gesichert hat (wovon auszugehen ist) hat es wohl keinen Sinn etwas abzustreiten (d.h. besser unterschreiben).
Oder wollen Sie irgendeine Story vortragen,ihre Ex-Freundin hätte ihr Konto benutzt und wäre jetzt in Australien....?
Ne,was das Foto dieses Küchenmessers *wert ist*,weiß ich nicht!
Habe aber schon von deutlich höheren Forderungen bei geklauten Bildern gehört....

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
gordon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Merci für die rasche Antwort.

Nein, ich wollte nicht irgendeine Geschichte erfinden, ich möchte nur sichergehen, dass das Unterschreiben keine sonstigen Konsequenzen haben kann.
Ich habe leider nicht viel Geld, daher kann ich nicht viel mehr als 10% bezahlen. Wenn das dem Kläger zu wenig ist muss er mich wohl verklagen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gordon
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Merci für die rasche Antwort.

Nein, ich wollte nicht irgendeine Geschichte erfinden, ich möchte nur sichergehen, dass das Unterschreiben keine sonstigen Konsequenzen haben kann.
Ich habe leider nicht viel Geld, daher kann ich nicht viel mehr als 10% bezahlen. Wenn das dem Kläger zu wenig ist muss er mich wohl verklagen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Virenbefall
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

Biet dem Anwalt 30 Euro an und sag gleich das du die EV abgegeben hast und eine private Insolvenz dürchführen lässt.

Wo nichts zu holen ist, nimmt man das, was man bekommt....

verreisen und dann eine private Insolvenz? passt irgendwie nicht ganz zusammen :scherz:

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Roland411
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo.

Ich habe am 8. August 2012 ein Lederetui für ein Mobiltelefon der Marke HTC Wildfire von der Firma KW-Orange GmbH in Berlin über Ebay für 7,90 Euro gekauft, aber es war zu klein (für HTC Wildfire S).
Ich versuchte es dann im November wieder bei Ebay für 7,50 Euro einzustellen mit der Funktion „Ähnliche Artikel verkaufen", wodurch die ganze Seite kopiert wird, auch das Foto.
Am 15. November endete das Angebot und ich bekam den Hinweis von Ebay über eine Urheberrechtsverletzung. Am 12. Dezember bekam ich dann von dem Rechtsawalt Jan Wilking aus Oldenburg eine Abmahnung, die ich aber leider nicht ernst nahm. Er schrieb, dass die Urheberrechte bei der Firma Berisa Mobili GmbH in Brandenburg lägen und wies auf eine Eidesstattliche Erklärung von einem Herrn Sascha Albrecht hin.
Am 7. Januar 2013 bekam ich von dem Bäcker Reinhold Beer in 92685 Markt Floß dann eine einstweilige Verfügung überreicht, die er von dem Obergerichtsvollzieher Robert Kreil aus 92665 Altenstadt am 4. Januar 2013 angenommen hat. Er vermietet Zimmer über der Bäckerei und ich bin dort werktags erreichbar. Ich hatte Urlaub vom 20. Dezember 2012 bis 7. Januar 2013. In dieser Zeit war ich in meiner Wohnung in Augsburg.
Laut Kostenaufstellung möchte Herr Sascha Albrecht 90 Euro, der Rechtsanwalt für Dokumentationskosten 92,50 plus Kosten für die Beauftragung 100, also zusammen 282,50 Euro. Dazu kommen noch die Kosten des Obergerichtsvollziehers von 15,95 Euro. Durch die Einstweilige Verfügung werden dann nochmals ca. 265 Euro für den Rechtsanwalt fällig ( fiktiver Streitwert ist mit 3000 Euro angesetzt) plus die Kosten des Gerichts.

Folgende Tatsachen sind mysteriös:
1. Als Nachweis des Urheberrechts gibt es nur die Eidesstattliche Erklärung von Herrn Sascha Albrecht.
2. Ich habe versucht, die Firma KW-Orange und auch Berisa Mobili mehrfach telefonisch zu den normalen Geschäftszeiten zu erreichen, um sie wegen des Ursprungs des Fotos zu fragen, aber es ging niemand ans Telefon.
3. Ich bin sicher, dass der Artikel in China produziert wurde, die vermutlich auch die Fotos lieferten.
4. Komisch ist, dass die Fotos für ein Handy-Etui von einer Möbelfirma stammen soll, über die ich bei Gewerbeaufsicht wegen Datenschutz keine Angaben bekomme.
5. Fraglich ist auch, ob der Bäcker dazu berechtigt war, das Schreiben des Obergerichtsvollziehers ohne meine Genehmigung anzunehmen. Ich dachte, dass dieses Schreiben nur persönlich übergeben werden darf.
6. Außerdem ging alles zu der nicht offiziellen Adresse. Ich bin nur in Augsburg gemeldet, da ich über eine Zeitarbeitsfirma in Floß tätig bin.

Was nun? Wie soll ich mich verhalten?

Mit freundlichen Grüßen,

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Roland411
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Da aus welchem Grund auch immer das mit der Antwort an einen anderen User nicht funktioniert, hier die Antwort im Forum.

Hallo Olexesh

1. Auf die Abmahnung in der Höhe von ca, 280 € hatte ich nicht reagiert, da mir Freunde davon abgeraten hatten.
2. Der Anwalt hat darauf eine einstweilige Verfügung beantragt, worauf ich Einspruch erhoben hatte, aber diesen dann zurückgezogen habe, weil ich sonst nach Potsdam hätte fahren müssen, was für mich erhebliche Fahrkosten und auch Zeit gekostet hätte.
3. Der anwalt hat mir darauf geschrieben, dass ich doch zumindest die Abmahnkosten bezahlen soll und erklärt, dass er darauf verzichten würde, weitere Schritte zu unternehmen, falls ich die bis dahin aufgelaufenen Restkosten übernehmen würde, die er aber nicht beziffert hatte. Diese würden sich dann aus den Kosten des Gerichts plus das Anwaltshonorar ergeben, sicher ca. 1000 €. Ausserdem sollte ich dazu eine vorvormulierte Erklärung unterschreiben, mit der ich auf sämtliche Rechte verzichte und meine Schuld anerkenne.
4. Ich hab nichts gemacht und warte erst mal die Klageerhebung ab, was ihn ja erst Mal Kohle kosten wird und ich vermutlich erst im Juli wieder Post vom Gericht bekommen werde.
5. Klar hängt alles vom Richter ab. Der kann entweder die Klage abweisen, oder mir bis ca. 3000 € aufbrummen. Aber meine Chancen stehen nicht so schlecht, was der Anwalt vermutlich auch weiss. Zur Zeit wird ja eine Gesetzesänderung diskuttiert, bei der die Höchstgrenze für eine erste Urheberrechtsverletzung auf 158 € begrenzt werden soll. Auch hat ja der Anwalt mit seinem Brief und der Erklärung zu Unterschrift mich sozusagen unter Druck gesetzt, was von mir und auch vielleicht dem Richter als Drohung ausgelegt werden kann, und das ist strafbar.
Ich warte jetzt erst mal ab und gehe erst zu einem Anwalt, wenn ich das muss, da der ja auch ca. 170 € nur für eine Beratung verlangt, deren Ausgang nicht gewiss ist. Zuerst gibt es ja eine schriftliche oder mündliche Anhörung, nach der dann der Richter entscheidet, ob überhaupt ein Verfahren eröffnet wird. Ich will deshalb abwarten und denke, das ein normaler Richter das als Bagatelle mit einer Zahlung von ca. 150 bis 200 € ahnden wird. Ich glaube kaum, dass dann der gegnerische Anwalt in die nächste Instanz gehen wird.

Roland

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-- Editiert Roland411 am 06.03.2013 10:56

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Am 7. Januar 2013 bekam ich von dem Bäcker [...] dann eine einstweilige Verfügung überreicht, die er von dem Obergerichtsvollzieher [...] am 4. Januar 2013 angenommen hat.


Was soll der Unfug mit den Realnamensnennungen? Hier ist nicht dein privater Pranger.

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