1 € Sofortkauf, mal wieder

16. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Findus1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
1 € Sofortkauf, mal wieder

Hallo zusammen,
ich habe ja nun hier schon des öfteren gelesen, das Verkäufer für einen Euro Ware versehentlich für Sofortkauf eingestellt haben.

Was mich nun interessiert, ich habe per Sofortkauf für einen Euro etwas gekauft (Artikelnummer möchte ich nicht nennen), aber der Verkäufer hat bis jetzt noch eine Anfechtigungsmail gesendet.

Kann ich auf die Lieferung bestehen, wenn der Käufer sich nicht meldet?
P.S. Kontodaten waren hinterlegt.

Bitte nur ernstgemeinte Hilfe, danke !

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

haben sie sich denn beim VK gemeldet?

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
Findus1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich habe ihn über Ebay angeschrieben, dass ich die Überweisung online vornehmen werde.

Mitlerweile sind zwei Tage vergangen, ohne das sich der Verkäufer gemeldet hat.

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#3
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

Ja, Sie können auf Lieferung bestehen, der VK muss seinen Irrtum erklären.

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#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Ich denke aber, zwei Tage sind nun nicht die Welt - wenn er krank oder verreist oder sonstwas ist, ist das durchaus erklärbar.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Ich denke aber, zwei Tage sind nun nicht die Welt - wenn er krank oder verreist oder sonstwas ist, ist das durchaus erklärbar.<<

Wer verreist, sollte keine Auktionen laufen haben, oder die sich daraus eventuell ergebenden Konsequnzen tragen!

Akzeptabel wäre als Grund nur ein unerwarteter Krankenhausaufenthalt.

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#6
 Von 
Findus1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Denke auch, dass der Verkäufer nicht verreist ist.
Ich denke einmal, dass ich bis heute Abend noch warte und dann die Onlineüberweisung durchführe.
Er hat seinen Irrtum ja nicht in schriftlicher Art kundgetan, so dass ich einen gültigen Kaufvertrag habe.

Vielleicht weiß ja Jemand, wie lange der Käufer sein Irrtum bekanntgeben muss, damit der Kaufvertrag nicht zu stande kommt.

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#7
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

In Betracht kommt nur eine Anfechtung des Verkäufers nach § 119 I BGB . Nach § 121 BGB muß die Anfechtung "unverzüglich", d.h. ohne schuldhaftes Zögern erfolgen.

Schuldhaft handelt der Verkäufer auch, wenn er in Urlaub fährt, obwohl er noch offene Transaktionen laufen hat und sich im Urlaub nicht erkundigt. Man legt die Transaktionen so, daß sie nicht während des Urlaubes auslaufen können oder man schreibt in den Angebotstext bei Ebay, daß man sich von ... bis ... in Urlaub befindet.

Ich schätze, daß nach spätestens einer Woche kaum noch eine Entschuldigung (außer der besagte Krankenhausaufenthalt) denkbar ist. So kann die Anfechtung durch den Verkäufer nach einer Woche wohl nicht mehr erfolgen.

Sollte er behaupten, tatsächlich im Krankenhaus gewesen zu sein, so würde ich einen Nachweis verlangen.


Gruß
Harry!

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#8
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

So nebenbei :

Was haben Sie denn für 1 Euro gekauft - natürlich ohne Artikelnummer ;) - nur um den Widerstand auf der Gegenseite abzuschätzen... ;)

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#9
 Von 
Findus1971
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, ich habe etwas gekauft, was deutlich mehr wert ist, als 1 Euro. ;-)
Wie dem auch sei, bis dato hat der Verkäufer sich nicht gemeldet und seinen Irrtum bekanntgegeben.

werde dann das Geld einmal überweisen und mal schauen, was passiert.
Denek, dass der Verkäufer mir das Geld zurücküberweist und dann ist das Thema durch.

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#10
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

Oha das klingt ja mysteriös. Ist bestimmt wieder eine gebrauchte Unterhose ;)
Woher wollen Sie denn schon jetzt wissen, dass der Verkäufer auf gar keinen Fall liefern will? Vorstellbar wäre auch, dass Sie der "gelinkte" sind, da er noch irgendwelche Klausen im Text hat etc.! Aber das lässt sich ohne Artikelnummer und ohne zu wissen, was Sie nun gekauft haben nicht beurteilen. Fakten sind bis jetzt: Sie haben einen Sofortkauf für 1,00 Euro getätigt und den Verkäufer angeschrieben, dass Sie die Bezahlung in Kürze vornehmen werden. Mehr nicht. Hatten Sie eigentlich eine spezielle Frage oder ein Problem bei dem man Ihn helfen hätte könnte? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich glaube Ihnen schon, dass der Verkäufer sich möglicherweise getäuscht hat. Nur verstehe ich den Sinn Ihres Post nicht. Das ist dann aber natürlich nicht Ihr Fehler ;)

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#11
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

also, bei der äußerung: "werde dann das Geld einmal überweisen und mal schauen, was passiert.
Denek, dass der Verkäufer mir das Geld zurücküberweist und dann ist das Thema durch." kann ich nur sagen, wenn mir das eh alles nicht so wichtig ist, ob ich nun die ware bekomme oder nicht, dann würde ich gar nicht erst überweisen und mir den ganzen spaß ersparen!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#12
 Von 
Bellthor
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Laeuschen
Also ich verstehe das Post (und das natürlich wie schon in meiner vorherigen Antwort deutlich geworden - gar nicht) eher so, dass der Autor stolz darauf ist, zufällig eine Auktion mit einem Fehler gefunden zu haben und den Verkäufer jetzt am liebsten auf Erfüllung verklagen will. Würde zumindest das einstellen des Themas in diesem Forum erklären ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

könnte natürlich sein ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

Eine weitere Kerbe in seinem Colt.

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Falsch...eine weitere Kerbe in der Computer-Maus des Ebay-Hilfssheriffs...;)

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