Hallo zusammen, über meinen Arbeitgeber bekomme ich Angebote und Gutscheine für einige Marken über **** zu Firmenkonditionen. Ich habe nun drei Gutscheine über Ebay verkauft.
Nun habe ich ein schreiben von der Fa. **** erhalten, ich hätte gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen. Mit einer Abmahnung von 1600€.
Wie sieht die Sachlage hier eig. aus? Können die einfach einen gewissen Betrag von mir verlangen? Eine Verwarnung mit Ausschluss zu den Angeboten würde ich ja verstehen..
Vorab danke für die Antworten.
-- Editiert von Moderator am 31.08.2017 21:31
-- Thema wurde verschoben am 31.08.2017 21:31
**** Gutschein bei Ebay verkauft
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ZitatEine Verwarnung mit Ausschluss zu den Angeboten würde ich ja verstehen.. :
Hat man doch hier
ZitatMit einer Abmahnung :
erhalten?
ZitatKönnen die einfach einen gewissen Betrag von mir verlangen? :
Ja, können sie.
Meist hat der Betrag jedoch eine Grundlage wie z.B. vertragliche Vereinbarung, Kosten der Rechtsverfolgung, ...)
danke für die antwort.
Lt. AGB und Nutzungsbedingungen wird man bei Verstoß vom Kauf ausgeschlossen bzw von der Nutzung der Plattform.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auszug aus den Nutzungsbedingungen der Plattform:
Zitat:2.2 Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die persönlichen Zugangsdaten, Coupons sowie Bestellcodes vertraulich zu behandeln und gegen missbräuchliche Verwendung zu schützen.
2.4 Dem Mitarbeiter ist es nicht gestattet, die vergünstigt erworbenen Waren und Leistungen seinerseits weiter zu veräußern, insbesondere per Internetauktion o. Ä.
2.5 Bei Verstößen hiergegen kann der Mitarbeiter von der weiteren Nutzung der Präsentationsplattform ausgeschlossen werden.
Ausserdem darf man bei jedem einloggen bestätigen:
Zitat:Vertraulichkeit der Angebote!
Die Angebote und Konditionen sind vertraulich
Die Angebote werden eingestellt, sollten die Konditionen extern bekannt werden
Kommunizieren Sie die Angebote und Konditionen nicht extern
Drucken Sie die Angebote nicht aus
Noch mehr kann man den Nutzer ja nicht darauf hinweisen, dass man die Gutscheincodes nicht veröffentlichen oder gar weiterverkaufen darf. Wir sind hier leider nicht beim Fussball wo vor der roten Karte erst die gelbe Karte mit der Verwarnung kommt. Der Anbieter kann dich definitiv abmahnen. Ob die Höhe gerechtfertigt ist würde ich mit einem Anwalt klären.
Hat es sich um ein offizielles Schreiben per Post gehandelt oder um eine eBay-Nachricht?
Die Abmahnung ist in diesem Fall berechtigt. Du kannst bestenfalls versuchen, den Betrag zu verringern und auf Kulanz hoffen.
Ich habe auch einen solchen Zugang....und es ist DEUTLICH "ausgeschildert". Das zu übersehen ist schon richtige Arbeit. Da war auch nichts irrtümlicherweise oder so ähnlich. In so fern sehe ich die Abmahnung als gerechtfertigt an. Persönliche Meinung. Ich könnte mir vorstellen, daß der Betrag etwas mit dem jeweiligen Wert zu tun haben könnte....?
ZitatHallo zusammen, über meinen Arbeitgeber bekomme ich Angebote und Gutscheine für einige Marken über **** zu Firmenkonditionen. Ich habe nun drei Gutscheine über Ebay verkauft. :
Nun habe ich ein schreiben von der Fa. **** erhalten, ich hätte gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen. Mit einer Abmahnung von 1600€.
Wie sieht die Sachlage hier eig. aus? Können die einfach einen gewissen Betrag von mir verlangen? Eine Verwarnung mit Ausschluss zu den Angeboten würde ich ja verstehen..
Vorab danke für die Antworten.
Was ist denn jetzt eigentlich raus gekommen bei der Aktion?
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