wer muss Titel vollstrecken Treuhänder oder ich...

21. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)
wer muss Titel vollstrecken Treuhänder oder ich...

Hallo, ich habe einen Titel gegen einen Dritten, wer muss die Pfändungen durchführen: ich oder der Treuhänder? Ich bin in der Wohlverhaltensphase. Während des gerichtlichen Verfahrens war es ja klar, dass nur der Treuhänder das darf, aber was ist jetzt? Dann noch eine weitere Frage, während des gerichtl. Verfahrens mussten die Einkommenssteuererklärung ja zum Treuhänder, um dort gegegengezeichnet zu werden, kann ich die jetzt selber unterzeichnen? Mir war so, als ob das Gericht gesagt hätte, dass ich in der Wohlverhaltensphase das selber machen kann und auch die Steuerrückerstattungen sofern sie unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen, behalten kann??? Danke im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

In der Wohlverhaltensphase dürfen und sollen Sie darauf vorbereitet werden, wieder allein geschäftsfähig zu werden. Dazu gehört u.a. auch, daß Sie Ihre Steuererklärungen selbst ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Der Begünstigte im Falle von Erstattungen sind allein Sie selbst.
Angenommen, Sie haben dem Treuhänder wahrheitsgemäß Mitteilung davon gemacht, daß Sie noch einen Titel gegen einen Dritten besitzen, so ist das bei ihm aktenkundig. Hat er sich bisher nicht darum gekümmert, empfehle ich, daß Sie den Sachverhalt dem zuständigen Rechtspfleger schriftlich mitteilen. Von seiner Entscheidung wird letztlich abhängig sein, was mit dem Titel geschehen wird.
Sie selbst dürfen übrigens gar nicht vollstrecken, sondern nur das von Ihnen beauftragte Gericht. Die Kosten müssen Sie auf jeden Fall dafür bezahlen, egal, ob Sie Erfolg haben oder nicht.


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