hallo
ich bin neu hier und habe eine frage
meine Privatinsolvenz
wurde 01.10.2009 eröffnet, ich habe seit dem über 27000 euro von 34000 schon bezahlt.
nun würde ich gerne meine pi schon vorher beenden und den restlichen betrag bezahlen.
Geht daß?
meine 2. frage ist die, ich würde gerne heiraten, meine zukünftige frau verdient ca.950 euro würde sie dann bei mir als unterhaltpflichtige person gelten. würde dass sich auf den betrag auswirken den ich monatlich an meinen treuhänder bezahlen muß.
mfg
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Restschuldbefreiung und Heirat?
6. Februar 2013
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Frage vom 6. Februar 2013 | 23:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuldbefreiung und Heirat?
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#1
Antwort vom 7. Februar 2013 | 09:41
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>nun würde ich gerne meine pi schon vorher beenden und den restlichen betrag bezahlen.
Geht daß? <hr size=1 noshade>
Ja das geht. Wenn alle angemeldeten Forderungen zu 100% beglichen sind, stellen Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB und nennen die Vollbefriedigung aller angemeldeten Forderungen als Grund.
quote:<hr size=1 noshade>meine 2. frage ist die, ich würde gerne heiraten, meine zukünftige frau verdient ca.950 euro würde sie dann bei mir als unterhaltpflichtige person gelten. würde dass sich auf den betrag auswirken den ich monatlich an meinen treuhänder bezahlen muß. <hr size=1 noshade>
Sie hätten ab der Heirat eine Unterhaltspflicht zu erfüllen, die gesetzlich indiziert ist (§ 1360 BGB ). Die Nichtberücksichtigung Ihrer Ehefrau bei der Ermittlung der pfändbaren Beträge müssten Gläubiger dann bei Gericht beantragen.
Gruß
Krypton
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#2
Antwort vom 7. Februar 2013 | 17:07
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
quote:
meine privatinsolvenz wurde 01.10.2009 eröffnet, ich habe seit dem über 27000 euro von 34000 schon bezahlt.
Nur um evtl. einer bösen Überraschung vorzubeugen. Sind wirklich schon 27.000 € der angemeldeten Forderungen bezahlt oder handelt es sich dabei nur um den Betrag der bisher in die Insolvenzmasse gezahlt wurde?
Es wird nämlich mal gerne vergessen, dass für das Insolvenzverfahren auch Kosten anfallen und die richten sich przentual nach der Insolvenzmasse.
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#3
Antwort vom 8. Februar 2013 | 09:26
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Good point Eidechse, vergesse ich auch gerne...
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