Zählen Spendengelder zur Insolvenzmasse

29. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
coy24
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 28x hilfreich)
Zählen Spendengelder zur Insolvenzmasse

Angenommen über das Vermögen eines gemeinnützig anerkannten und ins Vereinsregister eingetragenen Vereins wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Zählen Spendengelder und Rücklagen aus Spenden zur Insolvenzmasse oder handelt es sich um unantastbares Sondervermögen? Die Satzung regelt überdies was im Falle einer Auflösung des Vereins mit den Mitteln des Vereins zu geschehen hat. Führt die Insolvenz zwangsläufig zur Auflösung des Vereins?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Ich hatte doch schon im anderen Thread geschrieben: Spendengelder gehören zum Vereinsvermögen.

Damit fallen sie auch in die Insolvenzmasse.

Die Insolvenz führt in der Regel zur Auflösung des Vereins (es ist selten, dass ein Verein in die Insolvenz geht und anschließend noch Vermögen da ist).
Da aber dann kein Vermögen mehr vorhanden ist, spielt keine Rolle mehr, was die Satzung zu dem Vermögen regelt.

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#2
 Von 
coy24
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo hiphappy, es kann eigentlich nicht sein, das Spenden eines gemeinnützigen Vereins zur Insolvenzmasse zählen!

Würden Spenden an gemeinnützige Organisationen zur Insolvenzmasse zählen, dann wären dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Beispielsweise könnten sich 2 Personen zusammentun, wobei Person A als Vorstand eines gemeinnützigen Vereins 1 Mio € Spenden einsammelt. Person B gründet ein Unternehmen und stellt dem gemeinnützigen Verein beispielsweise 2 Mio aufgrund eines Beratervertrages in Rechnung, womit die Zahlungsunfähigkeit des gemeinnützigen Vereins eingetreten ist und das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Würde man jetzt die Million an Spendengeldern der Insolvenzmasse zuschlagen, würden sämtliche Spendengelder, abzüglich der Vergütung des Insolvenzverwalters völlig legal an Person B fließen, ohne dass auch nur ein Cent gemeinnützigen Zwecken zugeflossen ist.
Daher muss in jeder Satzung einer gemeinnützigen Organisation die Verwendung zu gemeinnützigen Zwecken für alle Eventualitäten streng geregelt sein. Wieso sollte dann die Satzung im Insolvenzfall nicht mehr gelten, wenn darin explizit geregelt sein muss, was geschieht, wenn der Verein aufgelöst wird oder die Gemeinnützigkeit weg fällt, was im Insolvenzfall automatisch eintritt.

Kann mir jemand Grundsatzentscheidungen, Gesetze oder Kommentare hierzu nennen?

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