Hallo zusammen,
ich habe ein Problem, mein / unser Arbeitgeber hat das Insolvenzerantragsverfahren gestartet.
Sprich das AG hat den Beschluss im Sept.18 zugestimmt und alles in Gang gesetzt.
Jetzt meine Frage: Ich habe ein Gleitzeitkonto auf dem sich etwa 28 Std. befinden,
gelten diese nun schon als Forderungen in der Insolvenzmasse oder kann ich diese noch abgelten
bevor die Insolvenz eröffnet wird.
Wir bekommen leider immer wieder unterschiedliche Infos und unser Arbeitgeber und dessen RAe, sagen
die Stunden gehören jetzt zu den Forderungen und somit in die Insolvenzmasse.
Die Stunden sind nun weg und wir sollen uns an den Sachverwalter wenden, da der Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt wurde.
Ich hoffe man kann uns hier helfen und eine adequate Aussage machen mit der wir ggf. einen Teil unserer Stunden retten ggf. abgelten können durch Freizeit. Ist ja schon schlimm genug das wir derzeit kein Geld für unsere Arbeit bekommen und unser 13 Monatsgehalt ebenfalls bis auf 3/12 wegfällt.
Gruß
Astrafan
Unternehmen hat Antrag auf Insolvenz gestellt, was ist nun mit den Gleitzeitkonten
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Zitatund eine adequate Aussage machen mit der wir ggf. einen Teil unserer Stunden retten ggf. abgelten können durch Freizeit. :
Dürfte richtig sein, dass dies eine Insolvenzforderung darstellt.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Insolvenzgeld-Ueberstunden--f41004.html
ZitatIst ja schon schlimm genug das wir derzeit kein Geld für unsere Arbeit bekommen :
Mahnung, Zurückbehaltungsrecht, Insolvenzgeld beantragen bei der Arbeitsagentur.
Danke @tasti123
Nun ja, es scheint nun echt so, das wir alle Gleitzeitstunden in die Insolvenztabelle eintragen müssen als
Insolvenzforderung, wir bekommen Insolvenzgeld aber erst im Dezember.
Jetzt kommt nur noch eine Frage auf, eigentlich Bekommen wir im November unser 13. Monatsgehalt,
hier kommt wohl das Arbeitsamt mit 3/12 via Insolvenzgeld auf.
9/12 können wir dem Arbeitgeber in Rechnung stellen, aber gilt dieses dann auch als Geld was als Insolvenzforderung gilt oder gehört es zu einer Masseforderung da diese ja erst im Nov. fällig wird und das Antragsverfahren bereits seit 1.9.18 läuft und alle Forderungen vor dem 1.9.18 als Insolvenzforderung gelten und danach als Masseforderungen. Diese müssen aus der Insolvenzmasse bezahlt werde und werden nicht quotiert, so wie ich das verstanden habe.
Gruß
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