Unberechtigte Forderungen anmelden

16. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Savager7
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Unberechtigte Forderungen anmelden

Hallo Leute,
mal eine ganz grundsätzliche Frage:

Wenn man als Gläubiger zur Insolvenztabelle eine Forderung anmelde, die höchstwahrscheinlich nicht besteht, also unbegründet ist, besteht da ein Risiko?
Oder kann man es einfach versuchen?

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

das kommt ganz darauf an, was Sie unter "Risiko" und was unter "höchstwahrscheinlich nicht besteht" verstehen.

Was lässt Sie an der Rechtmäßigkeit der behaupteten Forderung zweifeln? Wenn Sie generell einen Anspruch haben, nur nicht genau wissen, ob Sie den geltend machen können und zur Sicherheit die Forderung beim IV anmelden, ist das größte Risiko, dass der IV diese bestreiten wird.

Wissen Sie aber ganz genau, dass Sie keinen Anspruch haben und versuchen, dem IV eine Forderung quasi "unterzujubeln", könnte man Ihnen ggf. Betrugsabsicht unterstellen. In der Praxis hat der IV aber kein großes Verlangen, sich mit sowas auch noch rumzuschlagen und wird eine Forderung, die er für unberechtigt hält, schlicht bestreiten und fertig.

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

-- Editiert Krypton am 16.01.2014 12:36

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