Im Insolvenzverfahren
wurde ein eindeutig unberechtigt Forderung des Finanzamtes (Haftungsbescheid) anerkannt und von der Insolvenzverwalterin bezahlt.
Diese Forderung des Finanzamtes wird nun auch in strafrechtlicher Hinsicht zur Last gelegt, wobei sich das Strafgericht weigerte sich mit dem Sachverhalt zu befassen, sondern im Urteil, trotz Einlassungen und Beweisanträge, auf die Rechtskundigkeit der Insolvenzverwalterin abstellte.
Es besteht nun ein gewaltiges Interesse gerichtlich feststellen zu lassen, dass dieser Bescheid falsch und die Forderung unberechtigt sind, einerseits um Schadensersatz gegenüber der Insolvenzverwalterin geltend zu machen und andererseits in strafrechtlicher Hinsicht die Unschuld zu beweisen.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Unberechtigte Forderung durch Insolvenzverwalterin anerkannt
10. Februar 2018
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Frage vom 10. Februar 2018 | 15:38
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 3x hilfreich)
Unberechtigte Forderung durch Insolvenzverwalterin anerkannt
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#1
Antwort vom 11. Februar 2018 | 08:46
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Als allererstes ist gegen das Strafurteil Berufung einzulegen, sonst nützt es einem auch nichts mehr, wenn hinterher der Haftungsbescheid angegriffen wird.
Und im Strafurteil wird sicher nicht stehen: aufgrund der Sachkunde der Insolvenzverwalterin, die den Bescheid (zivilrechtlich) anerkannt hat, wird XY strafrechtlich verurteilt.
Das Strafgericht muss die Strafbarkeit selber feststellen.
#2
Antwort vom 11. Februar 2018 | 11:38
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
ZitatIm Insolvenzverfahren wurde ein eindeutig unberechtigt Forderung des Finanzamtes (Haftungsbescheid) anerkannt und von der Insolvenzverwalterin bezahlt. :
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung handelt. Wenn diese bezahlt muss es ja wohl eine 100 % Quote gegeben haben. Das ist allerdings recht selten. Von daher stellt sich die Frage, ob die Schilderung wirklich zutrifft.
Die Aussage von einer eindeutig unberechtigten Forderung von Seiten des Finanzamtes halte ich auch für eher unwahrscheinlich. Gerade betreffend die angebliche Eindeutigkeit. Woher weiß der Schuldner das?
Hat der Schuldner selbst Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung erhoben beim Insolvenzgericht?
Zitatgerichtlich feststellen zu lassen, dass dieser Bescheid falsch und die Forderung unberechtigt sind :
Ohne den erwähnten Widerspruch des Schuldners gegen die Forderung, wird eine isolierte Feststellung nicht möglich sein.
ZitatSchadensersatz gegenüber der Insolvenzverwalterin geltend zu machen :
Welcher Schaden soll denn geltend gemacht werden?
Zitatandererseits in strafrechtlicher Hinsicht die Unschuld zu beweisen. :
Die Berechtigung der Förderung ist eine Rechtsfragen. Da geht es nicht um Beweise, die es nur für Tatsachen gibt.
Um welche Straftaten geht es überhaupt? Insovenzverschleppung?
Evtl. kommt es in diesem Rahmen gar nicht darauf an, ob die Forderung des FA in letzter Konsequenz berechtigt ist oder nicht. Sobald ein Bescheid vorliegt, muss bei Forderungen des FA gezahlt werden, selbst wenn man Einspruch einlegt oder sonstige Rechtsmittel. Wenn man einen Zahlungsaufschub will, muss erstmal ein gesonderter Antrag und eine entsprechende Entscheidung her.
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