Hallo zusammen,
folgende Sachlage:
Ich habe einen Titel gegen eine Privatperson. Diese Person hat wird nun zum 1.4.10 (nachdem Vergleich mit allen Gläubigern gescheitert) in Privatinsolvenz
gehen. Diese Person lebt in eheähnlicher Gemeinschaft und ist seit 12 Jahren nicht mehr berufstätig. Einkommen beschränkt sich auf Kindesunterhalt und Kindergeld (+ Einkommen Partner). (Info: Kinder 12 Jahre, Partner seit 2 Jahren arbeitsunfähig. Berechtiger Verdacht, dass er sich mit "Schwarzarbeit" ein Zubrot verdient liegt vor.) Mit Involvenzeröffnung wird diese Person nun arbeiten gehen müssen (hoffentlich). Wie viel des Einkommens wird dann zur Forderungsbereinigung genommen? Da diese Person bisher auch ohne eigenes Einkommen über die Runden kam, frage ich mich, ob sie dann nicht "alles" abgeben muss.
Die Gesamtverbindlichkeiten belaufen sich auf "nur" 16.000 Euro. Das ließe sich doch auch ohne Privatinsolvenz erarbeiten (wenn man denn wollte!!), oder?
Ich finde es maßlos ungerecht, dass hier augenscheinlich wieder jemand versucht, sich mit einer Insolvenz geschickt aus der Affäre zu ziehen, da maßlos faul und uneinsichtig. Wie verhält es sich, wenn die Person "keine Arbeit findet"? Kann diese Person verpflichtet werden, ganztags zu arbeiten? Wie genau werden die Jobbemühungen kontrolliert? Habe ich als Gläubiger ein Recht, über die Bemühungen informiert zu werden?
Weitere Info: Die erwähnte Person hat eine abgeschlossene Ausbildung und einige Jahre Berufserfahrung.
Was das mögliche "Nebeneinkommen" des Partners angeht: Wie sollte/kann man vorgehen, wenn der Verdacht vorliegt. An wen wenden?
Ich freue mich auf Antworten.
-----------------
"morle"
Titel gegen Person in Privatinsolvenz
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Man häuft möglichst viel die Schulden an, dann meldet man Insolvenz an.
Dein Titel wird zu Makulatur.
Nach 6 Jahren ist der Schuldner schuldenfrei.
-----------------
"28c7h49T"
@ Martina Wieland
Was meinst Du, was Schuldner für eine Narrenfreiheit geniesen. Ich und viele andere haben Titel gegen einen mehrfach verurteilten Steuerhinterzieher und Betrüger. Diese Begriffe wurden vom Richter bei der letzten Verhandlung 2009 persönlich so genannt - und trotzdem ist er in dem Inso-Verfahren. Arbeiten muß der gar nicht, da man dass doch immer so drehen kann, dass ein Arbeitgeber Abstand von einer Anstellung nimmt, oder?
Der läßt es sich gut gehen, hat neuwertigen PKW und alles an Werten über seine Frau laufen und somit haben wir das Nachsehen.
Werde diesen Fall hier auch einmal schildern - auch uns als Gläubiger ist vieles nicht verständlich.
MfG Ratlos86
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Wie viel des Einkommens wird dann zur Forderungsbereinigung genommen? <hr size=1 noshade>
Aus einer abhängigen Beschäftigung fällt nur der nach § 850 c ZPO in Verbidnung mit der Pfändungstabelle pfändbare Teil des Arbeitseinkommens in die Insolvenzmasse. Wenn von Kindern die Rede ist, müssen da ja mindestens zwei vorhanden sein, sodass mind. zwei Unterhaltspflichten zu berücksichtigen sind. Bis da überhaupt was gepfändet werden kann, muss man zumindest 1.480,00 € netto verdienen.
quote:<hr size=1 noshade>Wie verhält es sich, wenn die Person "keine Arbeit findet"? Kann diese Person verpflichtet werden, ganztags zu arbeiten? Wie genau werden die Jobbemühungen kontrolliert? Habe ich als Gläubiger ein Recht, über die Bemühungen informiert zu werden? <hr size=1 noshade>
Der Schuldner muss sich nur um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen. Es muss nicht unbedingt was passieren, wenn er keine Arbeit findet. Auch wird insbesondere bei Müttern geguckt, ob nicht die Betreuung der Kinder Vorrang hat. Wenn die Kinder 12 Jahre alt sind, dann kann man durchaus geteilter Meinung sein, ob der Mutter eine Vollzeitbeschäftigung überhaupt zumutbar ist. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird sie aber kaum über den Pfändungssatz kommen.
Mit der Kontrolle über die Jobbemühungen handhaben die Gerichte und Treuhänder das auch unterschiedlich. Zum Teil wird verlangt, dass man Bewerbungen und evtl. Absagen vorlegt. Zum Teil ist es denen auch egal. Als Gläubiger, der seine Forderung zur Tabelle angemeldet hat, kann man Einsicht in die Gerichtsakte nehmen. Einzelauskünfte kann man nicht verlangen.
quote:<hr size=1 noshade>Was das mögliche "Nebeneinkommen" des Partners angeht: Wie sollte/kann man vorgehen, wenn der Verdacht vorliegt. An wen wenden? <hr size=1 noshade>
Das Einkommen des nichtehelichen Lebenspartners hat auf die Insolvenz des anderen Partners überhaupt keine Auswirkungen. Es ist daher völlig egal, was derjenige verdient und ob dies legal ist oder nicht. Ansonsten könnte mögliche Schwarzarbeit den Zoll als Kontrollorgan und einen möglichen Retenträger, falls eine EWU-Rente bezogen wird, interessieren.
[color=black][size=12px][/size][/color]
Hallo,
das klingt alles sehr deprimierend (für den Gläubiger).
Langsam überlege ich, ob ich es nicht auch "krachen lassen" sollte. In Saus und Braus leben, dann PI anmelden, keine Arbeit bekommen, um dann nach 6 Jahren sagen zu können: Ich hab gut gelebt und meine Gläubiger cleverst ausgetrickst.
Ein Dank an die deutsche Rechtssprechung.
Irgendetwas stimmt doch da nicht!!!!!
-----------------
"morle"
"morle"
welch wahre Worte!!!!!!!
Die deutsche Rechtssprechung kann ich da auch nicht verstehen, vor allem wenn noch nachweislich erkennbar ist, das sich nur jemand vor seinen selbst gemachten Schulden "drücken" will.
Da kann doch was nicht stimmen..aber vor allem..WARUM wird das nicht gesehen und geändert??????????
quote:
wenn noch nachweislich erkennbar ist, das sich nur jemand vor seinen selbst gemachten Schulden "drücken" will.
Da kann doch was nicht stimmen..aber vor allem..WARUM wird das nicht gesehen und geändert??????????
Geld ist immer der Hintergrund.
Lieber diese Schuldner auf Kosten der Gläubiger finanziell sanieren,
als dass sie von der Staatkasse leben. Wenn Staat dabei selbst auch noch Geld kassieren.
Schon Heute kann man das Wort "Betrug" aus dem Gesetzbuch wegstreichen.
Morgen wird noch Schlimmeres auch erlaubt sein. Siehe zu.
-- Editiert am 05.03.2010 13:52
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten