TelDaFax Insolvensverschleppung

7. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Looser68
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 44x hilfreich)
TelDaFax Insolvensverschleppung

Tja nun bin ich auch noch ein TelDaFax Geschädigter.
Habe trotz Internetmeldungen bei TelDaFax mein Gas im Voraus bezahlt. Dazu habe ich Anfang des Jahres einen Vertrag abgeschlossen. 200 € Sicherheitsleistung und 397 €
Vorauszahlung waren ein fairer Preis.
Als erstes haben Ende Mai die Stadtwerke mir Bekannt gegeben dass mein Lieferant die Miete für die Versorgungsleitung nicht bezahlt hat und dass nun die Stadtwerke AG als Grundlieferant einspringt. Naja 2 Jeweils 100 € Monatsraten habe ich schon Bezahlt.
Obwohl ich ja Eigentlich im Sommer gar kein Gas verbrauche.
Im Internet haben schon zwei Experten angekündigt dass das Geld von Vorauszahlern Weg ist.
Klar weiß doch Jeder, Zuerst werden die Gläubigerbanken aus der Insolvenzmasse bedient.
Nur zählt das von mir Bezahlte Geld zur Insolvenzmasse, wenn es doch anscheinend durch Verschweigen der Tatsache "Insolvenz" ergaunert wurde?
Wahrscheinlich nur um von den Hauptinvestoren Zugeständnisse bei den Krediten zu erlangen?
Oder Gar den Verlust anderer Gläubiger zu Schmälern?
In meinen Augen ist das Betrug um Unrechtmäßig die Ärmsten der Armen um ihr Geld zu bringen. Kann mir Vorstellen das Andere Gutgläubige viel mehr Geld an Teldafax trotz Insolvenz vorausgezahlt haben. Jetzt meine Frage gehört das so Ergaunerte Geld zur Insolvenzmasse oder muss es Separiert als Beutegut betrachtet werden und an die verprellten Kunden zurückgegeben werden? Staatsanwaltschaft ermittelt schon wegen Insolvenzverschleppung.


-----------------
""

-- Editiert am 07.07.2011 12:07

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Mal ganz abgesehen von dem Umstand, dass genau das Geld was gezahlt worden ist, nicht mehr vorhanden sein wird, bilden auch strafrechtlich relevante Sachverhalte kein sog. Aus- oder Absonderungsrecht. Hier ist der geprellte Kunde also normaler Insolvenzgläubiger, wie im Übrigen Banken auch, wenn sie keine Absonderungsrecht haben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Vielen Kunden von Teldafax (ursprünglich einem Unternehmen, das sich für günstige Telefonate etablierte) blieb letztlich nichts anders übrig, als zu ihrem regionalem Anbieter zu wechseln. Teldafax hat trotz der Einnahmen weder pünktliche Mieten noch Leitungsrechte beglichen.
Für die an Teldafax entrichteten (Vorkasse-)Beträge kommt der regionale Versorger in keinem Falle auf.
Unter dem Strich bleibt aus dem Leitungsmonopol nur die Erkenntnis, daß "die Großen" ihren Weg schon schaffen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es gibt eine Mizzi: dies bedeutet, dass der Staatsanwalt automatisch von der Insolvenzeröffnung Kenntnis erhält und ermittelt.

Es gibt weiterhin ein Insolvenzgesetz. Die Großen können sich nicht vorher befriedigen. Auch Vermögensverschiebungen, die vor der Insolvenzeröffnung stattgefunden haben, werden vom Insolvenzverwalter genau angeschaut werden.

Bleibt leider nur, abzuwarten, was die Quotelung bringt.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:
Die Großen können sich nicht vorher befriedigen.

Das ist so pauschal nicht ganz richtig.
Die 'Großen' haben Anwälte die in der Regel schon darauf achten, das vorrangige Sicherheiten exisieren.
Für die 'Kleinen' bleben dann - wenn überhaupt - nur die Krümel.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen