Strom-Rückzahlung bei Sozialleistungen pfändbar?

21. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)
Strom-Rückzahlung bei Sozialleistungen pfändbar?

Hi,
wenn man Sozialleistungen wie Hartz IV bezieht und eine Rückzahlung für Strom erhält, darf diese Rückzahlung dann gepfändet werden?
MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Ja darf sie.

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#2
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Aber Sozialleistungen sind nicht pfändbar und der Strom wird ja davon bezahlt. Dann wäre das doch eine indirekte Pfändung von Sozialleistungen oder nicht?

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

In dem Moment, wo der Stromanbieter eine Rückerstattung auf das Konto überweist, ist es aber keine Sozialleistung mehr, sondern wird wie Einkommen behandelt. Und das ist im bestimmten Rahmen eben pfändbar

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bzgl. der Erstattung von Betriebs- und Heizkosten im Rahmen eines Mietverhältnis gibt es ein Urteil des BGH vom 20.06.2013 - IX ZR 310/12 , nach dem Unpfändbarkeit vorliegt, wenn der Mieter ALG II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistung der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert. Wenn die Rückerstattung des Stromanbieters ebenso zu einer Reduzierung der ALG II-Leistungen im Folgemonat führt, dann sollten die Grundsätze des BGH-Urteils auf diesen Fall übertragbar sein, was Unpfändbarkeit bedeuten würde.

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