Hi,
wenn man Sozialleistungen wie Hartz IV bezieht und eine Rückzahlung für Strom erhält, darf diese Rückzahlung dann gepfändet werden?
MfG
Strom-Rückzahlung bei Sozialleistungen pfändbar?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Ja darf sie.
Aber Sozialleistungen sind nicht pfändbar und der Strom wird ja davon bezahlt. Dann wäre das doch eine indirekte Pfändung von Sozialleistungen oder nicht?
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In dem Moment, wo der Stromanbieter eine Rückerstattung auf das Konto überweist, ist es aber keine Sozialleistung mehr, sondern wird wie Einkommen behandelt. Und das ist im bestimmten Rahmen eben pfändbar
Bzgl. der Erstattung von Betriebs- und Heizkosten im Rahmen eines Mietverhältnis gibt es ein Urteil des BGH vom 20.06.2013 - IX ZR 310/12 , nach dem Unpfändbarkeit vorliegt, wenn der Mieter ALG II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistung der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert. Wenn die Rückerstattung des Stromanbieters ebenso zu einer Reduzierung der ALG II-Leistungen im Folgemonat führt, dann sollten die Grundsätze des BGH-Urteils auf diesen Fall übertragbar sein, was Unpfändbarkeit bedeuten würde.
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