Hallo, mich beschäftigt eine Frage. Wenn man sich seit knapp 1 Jahr in der privat Insolvenz befindet , zahlt man ja alles kosten wie zum Beispiel Strom von seinem NICHT PFÄNDBAREN Anteil. Also von dem Geld was man nach der Pfändung behalten darf. Warum darf man eine Guthaben Zahlung vom Strom Anbieter nicht behalten? Ich verstehe das es als Art Vermögen gewertet wird,Aber wenn man die Strom Rate doch von seinem NICHT pfändbaren Anteil bezahlt hat? Das ist doch ungerecht.
-- Editiert von Moderator am 12.06.2018 23:22
-- Thema wurde verschoben am 12.06.2018 23:22
Strom Guthaben bei Insolvenz
12. Juni 2018
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Frage vom 12. Juni 2018 | 21:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom Guthaben bei Insolvenz
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 13. Juni 2018 | 15:10
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatAber wenn man die Strom Rate doch von seinem NICHT pfändbaren Anteil bezahlt hat? :
Wenn man die monatlichen Abschläge realitätsnahe setzt, entsteht kein / kein großes Guthaben... Somit hätten die Gläubiger monatlich wieder etwas mehr zu pfänden
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Juni 2018 | 15:39
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 8x hilfreich)
Versuche mit den Strom Anbieter zu reden, alternativ ist es möglich das Guthaben auf dem Konto beim Betreiber ruhen zu lassen, somit wird das Guthaben verrentet (allerdings nur mit zukünftigen Rechnungen).
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