Moin @all,
hab mal eine Frage:
Sachlage: Schuldner erhält Spesenersatz durch AG über Monatsabrechnung. P-Konto sowie aktiver PfÜB vorhanden.
Sind die Spesen (in gesetzlicher Höhe) vor Pfändung geschützt, sofern diese gesondert in der Abrechnung aufgeführt werden?
Wenn ja, wie teilt mann/frau dem Kreditinstitut dies dann mit, um den Pfändungsfreibetrag zu 'entlasten'? Würde Vorlage einer Kopie der Monatsabrechnung ausreichen?
Vorab schon mal Danke.
VG Raymund_99
-- Editiert von raymund_99 am 20.09.2018 09:08
Spesenpfändung?
20. September 2018
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Frage vom 20. September 2018 | 08:55
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 20x hilfreich)
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