Schuldenbefreiung

2. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Schuldenbefreiung

Kann die Schuldenbefreiung für einen Schuldner nur wegen dessen Fehlverhalten während des Insolvenzverfahrens versagt werden ?
Oder auch wegen seines Fehlverhaltens schon VOR dem Inso-Verfahren ?

Werden bei einer Versagung der Schuldenbefreiung ALLE seine Schuldnen nicht befreit, oder NUR den Schuldbetrag von dem
widersprechenden Gläubiger ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:
Kann die Schuldenbefreiung für einen Schuldner nur wegen dessen Fehlverhalten während des Insolvenzverfahrens versagt werden ?
Oder auch wegen seines Fehlverhaltens schon VOR dem Inso-Verfahren ?

Sowohl als auch.

Es kommt darauf an was genau vorgefallen ist, ob bereits einen zivil- und/oder strafrechtliche Wertung des Vorfalls erfolgt ist, etc.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
der Schuldner stellt einen Antrag auf Restschuldbefreiung, der nach Ablauf der WP beschlossen wird. Hat der Schuldner seine Obligenheiten nicht erfüllt, wird diese - auf Antrag - versagt! Damit wären dann sämtliche Schulden nach wie vor vorhanden!
Ein Gläubiger kann jedoch im Rahmen der Anmeldung zur Insolvenztabelle eine s.g. unerlaubte Handlung geltend machen, diese Forderung würde dann von der Restschuldbefreiung nicht betroffen sein.
Aber aufgrund deiner dürftigen Sachverhaltsschilderung lässt sich leider nicht viel sagen...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Kommt ganz auf das "Fehlverhalten" an.

Hat der Schuldner im Jahr vor dem Insolvenzantrag Vermögen gläubigerbenachteiligend verprasst oder unangemessen Verbindlichkeiten begründet? Oder hat er innerhalb von 3 Jahren vor dem Antrag bei den Angaben über seine Zahlungsfähigkeit bzw. Bedürftigkeit "geschummelt", um sich Kredite oder öffentliche Leistungen zu erschleichen?

In diesem Fall kann alleine aufgrund der vorgenannten Tatsachen die RSB versagt werden, selbst wenn sich der Schuldner im Insolvenzverfahren selbst redlich verhält.

Das Gleiche kann dem Schuldner übrigens auch blühen, wenn ihm binnen zehn Jahren vor Antragstellung bereits einmal die RSB versagt oder erteilt worden ist. Hier läge der Grund für die Versagung also auch vor der (neuerlichen) Insolvenz...

Bei einer Versagung bleiben ALLE Schulden bestehen!

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

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