Hallo ihr lieben
Ich habe heute folgendes Anliegen:
2015 stand ich als selbstständiger Kundenberater im Auftrag eines Einzelunternehmenes. Nun wurde, ohne mein Wissen, am 29.1.2015 auf Antrag eines Gläubigers das Insolvenzverfahren
eingeleitet. Der Schuldner leistete am 17.2. noch Zahlungen an mich in Höhe von 78,18€.
Nun wurde mir am 28.2.2017 ein Schreiben zugestellt, welches mich auffordert oben genannte Summe mit Verweis auf §81 InsO
und §812 Abs. 1,1. Var. BGB
zurückzuzahlen. Allerdings wurde das Schreiben an eine Adresse zugestellt, unter der ich seit 2015 nicht mehr ansässig bin. Das Schreiben musste also mit dem Vermerk Unbekannt verzogen, zurückgesandt worden sein. Des Weiteren befindet sich auf dem genannten Schreiben vom 28.2.2017 ein Stempel des selben Insolvenzverwalters mit Eingang, datiert auf den 10.3.2017, welches meine Theorie mit dem zurückgesandt untermauert.
Nun hat dieser Insolvenzverwalter, eingetragen als Steuerberater und Rechtsanwalt, am 5.7.2018 einen anderen Rechtsanwalt mit der Beitreibung dieser Zahlung beauftragt. Dieser möchte nun zusätzlich noch Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 83,54€ aufgeteilt in 58,50€ 1,3 Geschäftsgebühr, 11,70 als Pauschale für Post und Telekommunikation und 19% Steuer.
Nun ist es so, dass die Geschäftsbeziehung 2018 aufgelöst wurde. Bis zum jetzigen Zeitpunkt war mir die Insolvenz meines Auftraggebers nichts bekannt. Zusätzlich zu dieser Tatsache bin ich zur Zeit ebenfalls Zahlungsunfähig, da ich zur Zeit Hausmann bin und weder Einkommen noch sonstiges Vermögen besitze, was sich voraussichtlich in Zukunft auch nicht ändern wird.
Wie kann ich nun dagegen Vorgehen, da ich mich sowohl vom Insolvenzverwalter wie auch von meinem Ex Auftraggeber auf gut Deutsch gesagt ziemlich verarscht vorkomme.
Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Hilfe und wünsche euch einen hoffentlich nicht all zu heißen Sommertag
Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen bei Insolvenz
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
ZitatNun ist es so, dass die Geschäftsbeziehung 2018 aufgelöst wurde. :
Und die aktuelle Anschrift war dem Kunden bekannt?
Das kann man wie genau nachweisen?
Ja die aktuelle Anschrift wurde meinem damaligen Kunden bereits am 17.2.2015 per Mail mitgeteilt und mir am 23.3.2015 per Mail bestätigt.
Edit: Des Weiteren hat der Kunde mit der Rechnung vom 10.3.2015 Kenntnis davon nehmen können.
Schau ich mir die Insolvenzbekanntmachungen an, finde ich, dass am 3.2.2015 die Insolvenz öffentlich bekanntgemacht wurde. Am 27.3. befindet sich ein Eintrag, dass der Geschäftsbetrieb des Schuldners aus der Insolvenzmasse freigegeben wird.
-- Editiert von carosschatz am 26.07.2018 10:06
-- Editiert von carosschatz am 26.07.2018 10:13
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ZitatNun wurde mir am 28.2.2017 ein Schreiben zugestellt, :
Da Dir das Schreiben zugestellt wurde, ist die Adresse nebensächlich.
Berry
ZitatJa die aktuelle Anschrift wurde meinem damaligen Kunden bereits am 17.2.2015 per Mail mitgeteilt und mir am 23.3.2015 per Mail bestätigt. :
Dann gibt es keinen Grund für die 83,54 EUR.
Es ist nicht dein Problem wenn die nicht in der Lage sind den Adressbestand korrekt zu pflegen. Und einen RA zu beauftragen um die Adresse herauszufinden ist ein Luxus den der Ansgeschriebenenicht finanzieren muss.
Den anderen Betrag wird man wohl zurückzahlen müssen und als Forderung zur Insolvenz anmelden müssen.
ZitatNun hat dieser Insolvenzverwalter, eingetragen als Steuerberater und Rechtsanwalt, am 5.7.2018 einen anderen Rechtsanwalt mit der Beitreibung dieser Zahlung beauftragt. :
lol
Kein Verzug. Ursprungssumme an den Insolvenzverwalter zahlen. Dem zweiten RA schreiben, dass er sich an den überforderten Kollegen mit seiner Forderung wenden soll.
Hallo ihr Lieben
Ich habe die Summe nun überwiesen und dem Anwalt mitgeteilt dass es nicht mein Verschulden ist und wenn er seine Kosten unbedingt haben will dies doch über den Rechtsweg machen soll, wo er dann aber Gegenwind bekommen wird.
Nun habe ich aber noch eine frage: die zurück gezahlte Summe kann ich ja als Gläubiger anmelden. Nun bestehen noch Rückstände, die erst nach Eröffnung des Verfahrens angefallen sind. Kann ich diese auch noch anmelden oder nur solche Forderungen die davor waren?
Und jetzt?
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