Restschuldbefreiung gefährdet?

1. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
hevald
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuldbefreiung gefährdet?

Hallo,

ich habe folgendes großes Problem und bin in großer Sorge.

Ich befinde mich seit 2010 in der Privatinsolvenz und mit Beschluss vom 26.08.2016 wurde mir die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht erteilt. Rechtkräftig ist das Ganze allerdings erst in einem Monat hieß es.

Jetzt zu meinem Problem:

Vor 4 Wochen habe ich einen Artikel bei Amazon bestellt. Der Betrag wurde allerdings mangels Deckung (mein Fehler natürlich) abgewiesen. Da ich jetzt mehrere Wochen in Afrika war, habe ich dies gar nicht mitbekommen, so dass ich gestern erst die ganzen Mahnschreiben und Briefe gesehen habe. Heute habe ich dann mit Amazon telefoniert um denen mitzuteilen dass ich sofort den Betrag überweisen werde und dass es sich um ein dummes versehen handelt da ich sonst auch immer alles was ich bei denen bestelle fristgerecht zahle. Amazon teilte mir nun mit, dass sie die Angelegenheit schon an das zuständige Inkassobüro InfoScore weitergegeben haben und ich von denen dann demnächst Post bekomme.
Gut die Suppe muss ich jetzt natürlich ausbaden und werde dann sofort mit erhalt des Schreiben die kompletten Kosten samt Inkassogebühren überweisen.

Meine Frage ist nun, ob InfoScore aufgrund der Neuverschuldung in der WVP, beantragen kann die Restschuldbefreiung zu untersagen. Das wäre nämlich äußerst fatal, da ich mir in den ganzen 6 Jahren nie was zu schulden kommen lassen habe, im Gegenteil ich habe fast 15.000 € in die Insolvenzmasse eingezahlt.

Ich hoffe sie können mir helfen bzw. mir einen Ratschlag geben was ich jetzt tun kann.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Neuschulden gefährden die RSB natürlich nicht!

Ich würde die Forderung komplett an Amazon zahlen und Infoscore schreiben, dass man bezahlt hat und die Kosten zurückweist. Sollte ein gerichtlicher MB kommen einfach fristgerecht widersprechen. Ob Amazon allerdings das Kundenkonto wieder freischaltet wenn man nicht komplett zahlt bezweifle ich, weiß es aber nicht.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Nein. Zum einen dürfte Amazon im Verfahren schon kein Gläubiger und damit gar nicht antragsbefugt sein. Aber selbst wenn sie wegen einer anderen Forderung Gläubiger wären kommt ein Versagungsantrag wegen Neuschulden nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht. Da liest man im Internet selbst von Rechtsanwälten ziemlichen Blödsinn.

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#3
 Von 
cinci-merlin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, es besteht keine Gefährdung der erteilten RSB.

Ich würde mich mit dem Gläubiger sofort in Verbindung setzen und die Sachlage erklären und den Betrag bezahlen. Somit ist das Problem gelöst.

Falls dies während der Laufzeit der Restschuldbefreiung passiert wäre, wäre auch bezüglich der Insolvenz nichts passiert. Hier könnte lediglich ein strafrechtlicher Tatbestand hinzukommen, aber in der Insolvenzordnung steht nirgends, dass man keine neuen Verbindlichkeiten machen darf.

(Ich arbeite seit 15 Jahren bei einem Rechtsanwalt, der ausschließlich Insolvenzangelegenheiten betreut)

1x Hilfreiche Antwort

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