Restschuldbefreiung § 300 InsO -Altfälle- vor 01.07.14

13. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bonusheld
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuldbefreiung § 300 InsO -Altfälle- vor 01.07.14

Hallo,
ist es tatsächlich so, dass Altfälle, die vor dem 01.07.2014 beantragt wurden, nicht unter den § 300 InsO fallen?

Speziell geht um die Regelung des § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO , der unter Begleichung der Verfahrenskosten (die ja sowieso gezahlt werden müssen) die Restschuldbefreiung auf den Ablauf nach 5 Jahren vorsieht.

Der Art. 103h EGInsO ist mir natürlich bekannt. Meine Frage zielt also darauf ab, ob es im o.g. speziellen Fall Entscheidungen gibt, die den Grundsatz der Gleichbehandlung berücksichtigen.


-- Editiert von Bonusheld am 13.05.2018 09:30

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