Hallo,
ist es tatsächlich so, dass Altfälle, die vor dem 01.07.2014 beantragt wurden, nicht unter den § 300 InsO
fallen?
Speziell geht um die Regelung des § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO
, der unter Begleichung der Verfahrenskosten (die ja sowieso gezahlt werden müssen) die Restschuldbefreiung
auf den Ablauf nach 5 Jahren vorsieht.
Der Art. 103h EGInsO ist mir natürlich bekannt. Meine Frage zielt also darauf ab, ob es im o.g. speziellen Fall Entscheidungen gibt, die den Grundsatz der Gleichbehandlung berücksichtigen.
-- Editiert von Bonusheld am 13.05.2018 09:30
Restschuldbefreiung § 300 InsO -Altfälle- vor 01.07.14
13. Mai 2018
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Frage vom 13. Mai 2018 | 09:10
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuldbefreiung § 300 InsO -Altfälle- vor 01.07.14
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