Hallo Leute!
Hier ist mein Problem:
Wir haben eine Reise nach Spanien am 03.08.2009 bei einer Reisefirma gebucht. Am 05.08. haben wir die Rechnung begliechen. Nun heute (25.08.2009) bekammen wir einen Brief von der Firma (datiert am 10.08.09) wo folgendes steht:
"Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass am 07.08.09 der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Ihre Pauschalreise findet nicht statt.. Wir bedauern es sehr"
So, der Urlaub ist sowoeso verplant. Es bleibt moch eine Frage, ob da was an Geld zu retten geht? Bitte um Ihre Hilfe.
Bin sehr dankbar für jeden Tipp.
mfg
mugel
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Reise bezahlt - Reisefirma eröffnet Insolvenzverfe
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Wessen Insolvenz wurde denn mitgeteilt, jene des Reisebüros oder des Reiseveranstalters? Die Gelder, die an das Reisebüro gezahlt wurden, werden meines Wissens nach vom Veranstalter kompensiert. Die Gelder, die Kunden an Letzteren zahlen, sind ja über den Sicherungsschein geschützt.
Hallo,
es ist, wie von AntoniaW richtig dargestellt, ausschlaggebend, wer hat denn Insolvenz angemeldet?
Hat das Reisebuero Insolvenz angemeldet, und Sie haben an das Reisebuero gezahlt, tritt der Reiseveranstalter fuer das eingezahlte Geld ein. Aber nur dann, wenn das Reisebuero fuer den Veranstalter Inkasso bevollmaechtigt war. Haben Sie eine Bestaetigung vom Reiseveranstalter aus der hervorgeht (und auch aus den AGB des Veranstalters), dass Sie direkt an den Veranstalter zu leisten haben und Sie trotzdem beim Reisebuero einzahlten, ist das Geld wahrscheinlich futsch, denn Sie haben sich vertragswidrig verhalten.
Hat der Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet, muss Ihnen ein Sicherungsschein vorliegen. Das ist Gesetz. Dann ist Ihr Geld ebenfalls abgesichert und Sie bekommen Ihr Geld vom Versicherer zurueck. Das kann aber eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Der Versicherer ist auf dem Sicherungsschein vermerkt, dort muessen Sie Ihre Ansprueche anmelden.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
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--- editiert vom Admin
@Hans H. Koenig
quote:
Ein Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt, wenn er einen Sicherungsschein übergibt
Unsinn! Die Art und Weise der Zahlung ist nicht davon abhaengig ob der Reiseveranstalter dem Kunden den Sicherungsschein aushaendigt, oder das vermittelnde Reisebuero. Massgebend ist - praktiziert der Reiseveranstalter das Direktinkasso oder laesst er das Reisebuero-Inkasso zu. Reiseveranstalter mit Direktinkasso haben dies in ihren AGB und / oder auf der Reisebestaetigung klar und deutlich notiert, wohin der Kunde zu leisten hat. Haelt der Kunde sich nicht daran, handelt er vertragswidrig und hat fuer evtl. Folgen einzutreten.
quote:
wenn er einen Sicherungsschein übergibt oder sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass er von diesem damit betraut ist, Reiseverträge für ihn zu vermitteln.
Ausschlaggebend fuer die Zusammenarbeit zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisebuero ist die Agenturvereinbarung. Diese Vereinbarung kann natuerlich darueber eine Aussage enthalten, in welcher Form der vermittelte Kunde zu leisten hat. Ganz sicher nicht, dass das Reisebuero als Vermittler in jedem Fall oder automatisch zum Inkasso berechtigt ist - da kenn ich keine Agenturvereinbarung, die nichts dazu aussagt, zumindest von serioesen Veranstaltern nicht.
Da der Kunde aber nicht ahnen kann, was der Veranstalter mit dem Reisebuero in der Agenturvereinbarung festgeschrieben hat, hat der Veranstalter den Kunden ueber die Zahlungsmodalitaeten zusaetzlich aufzuklaeren. Macht der Veranstalter das nicht, hat er fuer Gelder, die im Reisebuero eingezahlt werden, einzutreten.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
--- editiert vom Admin
quote:<hr size=1 noshade>Die Regelung des § 561k BGB als Unsinn zu bezeichnen, ist schon ziemlich lächerlich. <hr size=1 noshade>
Laecherlich ist die Koenig(liche) Auslegung. Natuerlich muss der Gesetzgeber beruecksichtigen, dass sowohl Direkt- als auch Reisebueroinkasso praktiziert wird. Also ist der Gesetzestext neutral zu gestalten. Wenn aber klar und deutlich im Gesetzestext steht, .......Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist......, und wenn der Veranstalter in seinen AGB und auf der Bestaetigung eindeutig darauf hinweist, dass nur an ihn zu leisten ist, dann hat der Kunde sich daran zu halten. Ansonsten wird der Kunde vertragsbruechig und hat dafuer einzutreten.
Wer lesen kann - ist deutlich im Vorteil.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
Um auf Mugel´s Frage zurückzukommen - der Reisesicherungsschein, der vorhanden sein sollte, befindet sich oft auf der Rückseite der Bestätigung oder einem separatem Blatt in kleiner Schrift. Dort steht auch die Adresse einer Versicherung, die das regeln sollte. Wende dich bitte dort hin und poste mal was weiter aus der Sache wird.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
--- editiert vom Admin
Ich bin auch der Meinung, wenn du dich an den Veranstalter wendest, hast du eventuell noch eine minimale Chance. Ich drücke die Daumen.
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--- editiert vom Admin
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