Regelinsolvenz und Mietkaution

10. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)
Regelinsolvenz und Mietkaution

Hallo.

Eine Bekannte zieht mit ihrem Freund zusammen (gemeinsame Wohnung, gemeinsamer Mietvertrag).
Sie muss demnächst in die Regelinsolvenz gehen (ca. 29 Gläubiger von geerbten Schulden) und hat dann ja auch rückwirkend ???? Offenbarungspflichten.

Da die Wohnung gemeinsam gemietet wird soll auch die Kation gemeinsam gestellt werden.

Die Kaution wird vom aktuellen Vermieter aber u.U. erst nach Einzug in die neue Wohnung zurückgezahlt und der Freund tritt mit der gesamten Kaution in Vorleistung.

Frage:
1. Hat sie nach Rückzahlung der Kaution noch einen Anspruch auf die Summe (900 Euro) oder bekommt das Geld dann direkt der Insolvenzverwalter?
2. Hat der Freund Anspruch auf zumindest 50% der Kautionssumme oder muss er sich dann in die Schar der Gläubiger einreihen?
3. Falls der Freund tatsächlich leer ausgehen wird, wie kann man das verhindern?

Antrag auf Insolvenz ist noch nicht gestellt, im Moment läuft noch ein Gläubigervergleichsverfahren (oder wie das heißt).

Die gemeinsame Wohnung soll in ca. 3 Monaten, also Anfang 2010 gemietet werden, bis dahin könnte aber schon ein Insolvenzverfahren laufen da der Versuch eines Vergleichs ja nicht so lange dauern wird.

Danke für Infos.

Speedy

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-- Editiert am 10.09.2009 19:11

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

quote:
1. Hat sie nach Rückzahlung der Kaution noch einen Anspruch auf die Summe (900 Euro) oder bekommt das Geld dann direkt der Insolvenzverwalter?


Meiner Meinung nach gehört eine Kautionsrückzahlung, die während des laufenden Insoverfahrens fliesst, zur Masse.

quote:
2. Hat der Freund Anspruch auf zumindest 50% der Kautionssumme oder muss er sich dann in die Schar der Gläubiger einreihen?


Von wem wurde diese denn überwiesen? Von der insolventen Freundin oder von dem Freund der insolventen?

quote:
3. Falls der Freund tatsächlich leer ausgehen wird, wie kann man das verhindern?


Hängt meiner Meinung nach von Antwort zu 2) ab.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Meiner Meinung nach gehört eine Kautionsrückzahlung, die während des laufenden Insoverfahrens fliesst, zur Masse.


Demnach dürfte kein Mensch mit laufendem Inso-Verfahren jemals eine Chance auf Wohnungswechsel haben da ja jedesmal eine Kaution fällig wird und diese dann schlicht nicht zahlbar ist mangels Vermögen.

quote:
Von wem wurde diese denn überwiesen? Von der insolventen Freundin oder von dem Freund der insolventen?


Beide sind noch auf Wohnungssuche.
Das Geld wird vermutlich auf ein Sparbuch eingezahlt, 50% vom Freund und die weiteren 50% sollten von ihr kommen.
Mangels Vermögen wartet sie auf die Rückzahlung der Kaution für die aktuell noch bewohnte Wohnung um damit den Kautionsanteil für die neue Wohnung zu zahlen.

Wenn das Geld aber sofort beim Inso-Verwalter verschwindet hat sie ja keine Möglichkeit (außer das Gehaltskonto zu überziehen) um eine Kaution zahlen zu können.

Demnach wird der Freund wohl die 100% einzahlen und kann er dann die 50% bekommen oder wird er wie ein Gläubiger behandelt?
Man könnte ihr ja sogar über "neue Schulden machen" einen Verstoß gegen das Wohlverhalten konstruieren .....

Mal eine zum Thema passende Frage:

Wenn vom nicht pfändbaren Teil des Einkommens Geld übrig bleibt:
Darf dieses Geld gespart werden oder macht es Sinn dies "auf den Kopf zu hauen" weil sich im Insolvenzfall das Sparen dann nicht lohnt?

Speedy

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Demnach dürfte kein Mensch mit laufendem Inso-Verfahren jemals eine Chance auf Wohnungswechsel haben da ja jedesmal eine Kaution fällig wird und diese dann schlicht nicht zahlbar ist mangels Vermögen. <hr size=1 noshade>


In diesen Fällen übernimmt typischerweise das Sozialamt die Mietkaution als Darlehen nach §29 SGB XII oder §22 SGB II . Man sollte dies allerdings dringend vor dem Umzug mit dem Amt abklären.


quote:<hr size=1 noshade>§29 SGB XII Abs. I: Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen sollen als Darlehen erbracht werden. Eine Zustimmung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den Träger der Sozialhilfe veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>Mangels Vermögen wartet sie auf die Rückzahlung der Kaution für die aktuell noch bewohnte Wohnung um damit den Kautionsanteil für die neue Wohnung zu zahlen. <hr size=1 noshade>


Wie bereits dargelegt ist dieses Geld als Vermögen durch den Insolvenzverwalter einzuziehen.

quote:<hr size=1 noshade>Demnach wird der Freund wohl die 100% einzahlen und kann er dann die 50% bekommen oder wird er wie ein Gläubiger behandelt? <hr size=1 noshade>


Wenn der Freund ihr das Geld vor Beginn der Insolvenz leiht, wird er zum Insolvenzgläubiger und wird nur nach Quote befriedigt. Es bestünde allerdings die Möglichkeit sich das Darlehen durch eine Vorausabtretung der Mietkaution sichern zu lassen.

quote:<hr size=1 noshade>Man könnte ihr ja sogar über "neue Schulden machen" einen Verstoß gegen das Wohlverhalten konstruieren ..... <hr size=1 noshade>


Neue Schulden sind nur dann ein Problem, wenn sie unvernünftig sind und die Befriedigung der anderen Gläubiger gefährden. Das ist bei Leistung einer Mietkaution nicht der Fall.

Es dürfte dennoch einfacher sein das ganze entweder über die Arge bzw. das Sozialamt zu regeln oder wenn der Freund die Kaution komplett übernimmt und dafür den alleinigen Auszahlungsanspruch erhält.

Tipps zur Mietkaution über das Sozialamt gibt AxelK im Bereich Sozialrecht.

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"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

-- Editiert am 11.09.2009 21:20

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
compadre
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn die Kautionsrückzahlung auf das Konto des nichtinsolventen Freud überwiesen wird, dann weiss es kein mensch... also Kontonummer rechtzeitig wechseln?



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
compadre
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn aber Vergleich mit Gläubigern schon läuft ist natürlich zu spät.
Besser mit kostenlose Schuldnerberatung bei Caritas oder AWO sprechen...

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-- Editiert am 01.10.2009 21:11

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Sowas sollte man nicht raten, wenn die Freundin diese bezahlt hat.

Könnte nämlich auch nach hinten losgehen. ;)

Ziemlich gewagt.

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
Wenn die Kautionsrückzahlung auf das Konto des nichtinsolventen Freud überwiesen wird, dann weiss es kein mensch... also Kontonummer rechtzeitig wechseln?


Und das dürfte der beste Weg sein, um seine Insolvenz von vornherein gegen die Wand zu fahren.

Schon mal daran gedacht, dass sich der Treuhänder/Insolvenzverwalter auch die Mietverträge vorlegen lässt. In dem aktuellen Mietvertrag wird er dann ganz schnell sehen, dass dieser erst ab Datum x wirkt. Dann wird er weiter nach dem vorherigen Mietvertrag fragen oder aber gleich was ggf. mit der Kaution aus dem vorherigen Mietvertrag geschehen ist. Jetzt kann der Schuldner natürlich lügen, dass sich die Balken biegen und wenn er Glück hat, glaubt ihm der Treuhänder/Insolvenzverwalter. Arbeitet dieser aber ordentlich und gewissenhaft, dann lässt er sich die ganze Sache durch vorlage von Dokumenten belegen oder schreibt gleich den vorherigen Vermieter an.

Tja und was passiert, wenn dann doch alles ans Licht kommt, kann man sich wohl an einem Finger abzählen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Bekommen die Mieter die Kaution denn so schnell zurück, wird sie nicht von dem vorigen Vermieter bis zu Abrechnungen von Schönheitsreparatur, Schadenersatz, und Nebenkosten einbehalten ?


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"28c7h49T"

1x Hilfreiche Antwort

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