Privat- iNSOLVENZ BEDINGUNGEN ß

12. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Felis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat- iNSOLVENZ BEDINGUNGEN ß

Hallo
Mein Ex hat mir mitgeteilt , dass er vorhat,Insolvenz anzumelden.
In dem Fall würde mein Leben sehr verändert , da ich währ.der Ehe gemeinsame Verbindlichkeiten mit unterschrieben habe, die bisher auch gemeinsam getilgt wurden.
Fällt er aus der Tilgung weg, bleib ja nur noch ich über.Das kann ich allein aber nicht übernehmen.

Kann man so einfach Insolvenz anmelden und andere damit reinreissen ?
Seine Verbindlichkeiten belaufen sich auf maximal 50.000 - 55.000 Euro.
Er verdient gesichert als Beamter und hat mit mir 2 Kinder, für die er Unterhalt zahlt. Seine Freundin , mit der er zusammenlebt, verdient selbst.

Er steht allerdings noch in Darlehnsverträgen meines Hauses bei der Bank , wird aber nie zahlen müssen, da ich die Kredite seit Jahren bediene und das auch weiter tun werde. Zählt dieser Betrag Schulden vom Haus mit bei seiner Insolvenz ?
Falls nämlich nicht, bleiben gerade mal um 50.000 Euro Schulden über.
Kann man damit Insolvenz anmelden ?
Er sagte,wenn ich die Darlehn nicht allein bezahlen kann , müsse ich dann notfalls eben auch Insolvenz anmelden.
Würd ich nie tun, weil ich arbeite und meine grossen Kinder unterstütze etc..
aber was nun tun ?
Danke für eure Antworten !



-- Editiert von Felis am 12.09.2008 09:26:56

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> Kann man so einfach Insolvenz anmelden?

Auch der Schuldner selbst (=Ihr Ex) kann nach § 13 Insolvenzordnung (InsO ) einen Insolvenzantrag stellen (=Eigenantrag) stellen, sofern die Voraussetzungen dazu vorliegen. Voraussetzungen sind Zahlungsunfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit; §§ 17 und 18 InsO . Dabei kommt es nicht auf die absolute Höhe der Verbindlichkeiten an, sondern darauf, dass der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen (=laufenden) Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird von einem vom Gericht bestellten Gutachter geprüft. Daher ist regelmäßig ausgeschlossen, dass der Schuldner aus Bequemlichkeit, Boshaftigkeit etc. einen Eigenantrag stellt, obwohl eigentlich gar kein Insolvenzgrund vorliegt. Ich halte es auch für nahezu ausgeschlossen, dass jemand aus solchen Motiven einen Eigenantrag stellt.

> Zählt dieser Betrag Schulden vom Haus mit bei seiner Insolvenz?

Das kommt auf den Darlehnsvertrag an. Wenn auch Ihr Ex (Gesamt-)Schuldner ist, dann zählt der Betrag dazu.

> Er sagte, wenn ich die Darlehn nicht allein bezahlen kann , müsse ich dann notfalls eben auch Insolvenz anmelden. Würd ich nie tun, weil ich arbeite und meine grossen Kinder unterstütze etc..

Solange Sie – wie wohl auch schon in der Vergangenheit – das Darlehen bedienen, gibt es für die Bank bei wirtschaftlicher Betrachtung keinen Grund, das Darlehn zu kündigen (kommt aber auf den Vertrag an). Sollten Sie tatsächlich durch die Insolvenz Ihres Ex selbst in derartige finanzielle Schwierigkeiten geraten, dass auch bei Ihnen die Insolvenzvoraussetzungen vorliegen, sollten Sie unvoreingenommen prüfen, ob das Insolvenzverfahren auch für Sie eine Möglichkeit für ein zukünftig schuldenfreies Leben bietet. Das Insolvenzverfahren ist keine Schande (… würde ich nie tun …), sondern erweitert die Möglichkeiten der Schuldner und ist in vielen Fällen die sinnvollere Alternative zu einer lebenslangen Schuldenkarriere.

> aber was nun tun ?

Warten Sie ab, ob Ihr Ex einen entsprechenden Antrag stellt. Ist dieser begründet, können Sie dagegen nichts unternehmen. Prüfen Sie, ob nicht auch Sie selbst Forderungen gegenüber Ihrem Ex haben, z.B. Unterhalt oder aus dem Darlehn, dessen Last im Innenverhältnis Sie ja alleine getragen haben. Sofern im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens (=bei der Prüfung, ob InsoGründe vorliegen) ein Gutachten über die Vermögensverhältnisse Ihres Es erstellt worden ist, können Sie Einsicht nehmen und prüfen, ob Ihr Ex nicht ggf. Vermögen verschwiegen hat, etc.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

mir leuchtet auch nicht ein, warum die TE keine Insolvenz anmelden will/kann, weil sie arbeitet? Was hat das denn damit zu tun?

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

> mir leuchtet auch nicht ein, warum die TE keine Insolvenz anmelden will/kann, weil sie arbeitet? Was hat das denn damit zu tun

Wahrscheinlich gar nichts. In manchen Berufen werden aber geordnete Vermögensverhältnisse erwartet oder sind sogar Voraussetzung für die Ausübung. Auch als selbständiger Unternehmer hat man es ohne Insolvenz sicherlicht leichter.
ABER wenn es wirklich nicht anders geht, ist das Info-Verfahren in der Regel der günstigere Weg als eine jahrelange Schuldenkarriere. Kein Unternehmer erhält mehr Aufträge, weil er die Insolvenz vermieden hat und stattdessen beispielsweise per Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gesucht wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Felis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Danke für die Antworten, auch wenn meine Fragen noch weiter bestehen bleiben ..
sie gingen mehr darum , ob es für eine von jemand geplante Insolvenz Höchsteinkommen gibt etc.
also mit anderen Worten : ob man ausreichend verdienen und bei nur geringen Schulden trotzdem Insolvenz machen kann .

Ich weiss, dass Insolvenz auch keine angenehme Sache ist,trotzdem kann sich der eine oder andere nun mal dafür oder eben dagegen entscheiden.. von Schande habe ich selbst nie gesprochen .


Bin selbstständig,arbeite sehr viel und habe daher derzeit mein nötiges Geld.
.Brauche für Beruf zwingend geordnete Finanzen /Leumund , sonst verliere ich die Arbeit usw und ich unterstütze mehrere Menschen aus ideellen Gründen finanziell, was ich nicht mehr kann , wenn jemand mein Geld fremd - verwaltet (zB.bei Insolvenz ) .

Bin leider der Hauptgläubiger meines Ex, daher meine Fragen und die Probleme:-(

Trotzdem Danke ! für den Versuch , die Fragen zu beantworten..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Für die Insolvenz braucht man einen Eröffnungsgrund. Das ist Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Zahlungsunfähigkeit wird in § 17 Abs. 1 InsO dahingehend definiert, dass sie vorliegt, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Wenn Du jetzt jemanden hast, der 3.000 € im Monat verdient und sich die fälligen Zahlungsverpflichtungen wie folgt gestalten:

500 € Miete
1.000 € Darlehen
100 € Versicherungen
200 € sonstige laufende Kosten (Strom, Kabel, Gas, etc.)
600 € Unterhaltszahlungen, davon 400 € auf rückständigen Unterhalt,

dann würde man insgesamt auf 2.400,00 € kommen. Mit den letzten 600 € kann man dann auch noch unproblematisch den Lebensunterhalt bestreiten. In diesem Fall würde eine Zahlungsunfähigkeit nicht bestehen, weil alle fälligen Verbindlichkeiten ausgeglichen werden könnten. Da würde es dann nicht ausreichen, wenn der Schuldner sagt, ich will aber nicht mehr zahlen und melde mal einfach Insolvenz an.

Anders würde es aber aussehen, wenn er die Zahlungen einstellt und dann z.B. die Darlehen gekündigt werden. Dann ist aufeinmal der Restbetrag des Darlehens sofort zur Zahlung fällig, und wenn der noch bei 70.000,00 € liegt, dann kann der Schuldner nicht sofort alles ausgleichen, wenn er nicht sonst noch Vermögen zum Ausgleich hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ichbrauchehilfe69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

der Beitrag ist zwar schon älter aber Insolvenzabläufe dauern ja etwas länger, daher gebe ich doch noch meinen Kommentar dazu ab.

Ich befinde mich derzeit aktuell in der gleichen Situation. Meine Ex-Frau hat Insolvenz angemeldet und will gemeinsame Bankschulden nicht zurückzahlen. Seit jeher trage ich alle Verpflichtungen. Sie arbeitet aktuell. Der Schlußtermin steht kurz bevor und der Insolvenzverwalter hat seinen Bericht an das Gericht bereits geschrieben. In diesem schreibt er, dass ich als einziger Gläubiger keine Vorderungen an den Schuldner (meine EX) gestellt habe und somit kein Insolvenzgrund bzgl. der Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Meines erachtens sollte somit der Insolvenzantrag von meiner EX im Schlußtermin vom Richter abgewiesen werden. Mein Anwalt versucht dieses zu erreichen.
In ca. 8 Wochen ist der Schlußtermin. Ich werde dann hier darüber berichten.
P.S. Hat jemand Erfahrung, dass ein Insolvenzantrag nichtig ist, wenn kein Insolvenzgrund gegeben ist? Ggf.mit Internetreferenz bzgl. Begründung?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1588 Beiträge, 976x hilfreich)

Mmh, wenn der Schlusstermin bevorsteht ist das Insolvenzverfahren doch schon längst eröffnet und fast zu Ende.Für eine Abweisung des Insolvenzantrags ist es dann zu spät.
Möglich wäre, aber nur auf Antrag des Schuldners, das Verfahren wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes einzustellen.
Was heißt denn: du als einziger Gläubiger machst keine Forderungen gegen deine EX geltend?
Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das durchaus dazu führen, dass das Verfahren nicht eröffnet wird (aber warum will deine Frau dann diesen steinigen Weg gehen, wenn keiner geld von ihr will?)
Nach Eröffnung solltest du deine Forderung aber unbedingt zur Insolvenztabelle anmelden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.560 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen