Privat-Insolvenz und Zahlungsklage?

7. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kasi74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat-Insolvenz und Zahlungsklage?

Hallo Zusammen,

folgender Fall:
zwei Schuldner (verheiratet), beide in privater Insolvenz, haben nach Verfahrenseröffnung neue Schulden gemacht (rund 2.500 Euro), den Gläubiger nicht über die bestehende Inso informiert, und zahlen nun nicht.
Auch ein Inkassoverfahren scheiterte bei beiden am Widerspruch gegen den Mahnbescheid.
Beide äußern sich nur, wenn sie müssen (z.B. Widerspruch gegen den MB), machen aber keinerlei Angebot zur Ratenzahlung oder Ähnlichem.

Laut Inkassounternehmen sollte nun Zahlungsklage erhoben werden.

Mein Anwalt meint, das sei rausgeschmissenes Geld, da der Inso-Verwalter die Klage zurückweisen kann, weil die Inso-Schuldner allein gar nicht über eine Zahlungsklage entscheiden dürfen.
Er empfiehlt eher eine Anzeige wegen Betrug (neue Forderung nach Verfahrenseröffnung und Gläubiger nicht informiert...).

Ich bin nun etwas irritiert, wessen Rat ich folgen soll.
Möchte die Kosten klein halten, aber das beste Ergebnis erreichen.

Was würdet ihr empfehlen?
Stimmen die vorgenannten Ratschläge der Profis?

Vielen Dank schon jetzt,

Kasi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Die neuen Forderungen betreffen nicht die Insolvenzmasse und können daher wie üblich eingeklagt werden. Der Insolvenzverwalter wird sich darum nicht kümmern.
Eine andere Frage ist, ob in nächster Zeit auch aus einem Titel Geld zu machen ist.
Das sieht eher schlecht aus, da während des Insolvenzverfahrens die Zwangsvollstreckung in künftige Lohnforderungen nicht zulässig ist und in der nachfolgenden Wohlverhaltensperiode die Abtretungserklärung aus dem Insolvenzverfahren vorgeht.Darüber hinaus dürfte es kein Vermögen geben.
Eine Betrugsanzeige kostet Dich nichts, bringt dir aber auch kein Geld.

Zu überlegen ist, ob die Forderung auf eine vorsätzlich begangene Handlung gestützt werden kann, da die Leute eigentlich gewusst haben müssen, das sie die Forderung nicht bei Fälligkeit zurückzahlen können. Das bringt Vorteile bei der Vollstreckung.

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#2
 Von 
Kasi74
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank,
endlich mal eine Aussage mit allen nötigen Details, wirklich super.


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