Hallo zusammmen,
folgender fiktiver Fall:
- Erblaser verstirbt
- Geschwister schlagen die Erbschaft aus, bezahlen aber die Beerdigungskosten
- Weitere Erben gibt es nicht, so dass der Staat erbt.
- Nachlassinsolvenzverfahren wird eröffnet und die Geschwister werden aufgefordert die Beerdigungskosten als Forderung anzumelden.
Hat es irgendwelche Vor- und oder Nachteile bei der Anmeldung der Forderung darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Beerdigungskosten um Masseverbindlichkeiten gem. § 324 Abs. 1 Nr. 2 InsO
handelt und somit voranging in voller Höhe zu bedienen sind.
Danke euch!
Nachlassinsolvenz & Beerdigungskosten
27. Mai 2018
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Frage vom 27. Mai 2018 | 15:30
Von
Status: Beginner (110 Beiträge, 3x hilfreich)
Nachlassinsolvenz & Beerdigungskosten
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