Nach erteilter RSB 2009-2015 nun Zahlungsaufforderung von 2006

20. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
scooter22
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)
Nach erteilter RSB 2009-2015 nun Zahlungsaufforderung von 2006

Hallo,
meine frau hatt von 2009-2015 die RSB erfolgreich durchlaufen
heute 2018 bekommt sie Post für einen zeitraum von 2006 das sie noch Kassenbeiträge schuldet???
den gläubiger haben wir dahmals auch nicht angegeben, weil nie was gehört etc....
aber RSB wirkt ja gegen alle Gläubiger vor 2009 auch die nicht schuldhaft vergessenen

was setzte ich jetzt für einen Brief auf???
das ich die forderung wiederspreche mit dem RSB bescheid ?
und auch gleichzeitig auf verjährung.... poche da nie was gehört nach 2006

danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von scooter22):

heute 2018 bekommt sie Post für einen zeitraum von 2006 das sie noch Kassenbeiträge schuldet???

Was sollen "Kassenbeiträge" sein?

Falls es sich um Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung handelt, so kann bei der GKV Antrag auf Erlass der geschuldeten Beiträge gestellt werden.
Nach der Einführung der Krankenversicherungspflicht gab es das Problem, das Nichtversicherte nachträglich zwangsweise in der GKV versichert wurden und so teilweise erhebliche Beitragsschulden entstanden.
Wer sich bis zum 31.12.2013 bei einer gesetzlichen Krankenversicherung meldete, bekam alle Beiträge rückwirkend ab Eintritt der Versicherungspflicht erlassen.

Das sollte am einfachsten mit der betreffenden GKV geklärt werden. Achtung: die GKV macht das nicht automatisch von sich aus!

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
scooter22
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo,
bei der betriebskrankenkasse ging es auch nur um 1 monat aus ihrer damaligen selbstständigkeit ca. 600.- beitrag und säumniszuschläge bis 2018 ca 350.- hatte sie nicht mehr auf dem schirm als sie 2009 in die PI ging wie gesagt seit 2006 nix gehört

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