Lohnsteuerrückerstattung in der Privat Insolvenz

7. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
jens.s
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerrückerstattung in der Privat Insolvenz

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage und vielleicht kann man mir weiter helfen.

Vor Kurzem hat bei mir die Privatinsolvenz begonnen.
Jetzt stand die Steuererklärung an, die ich auch gemacht habe. Nun hat mir der Insolvenzberater mitgeteilt, dass ich die Erstattung überweisen muss. Vom Prinzip her ist dies auch verständlich.
Jetzt zu meinem Anliegen:
Ich habe in mehreren Foren gelesen, dass man trotz eines Insolvenzverfahrens auch einen Pfändungsschutz hat. Derzeit habe ich im Monat 900€ zur Verfügung, da ich an einer Umschulung teilnehme. Ich habe noch zwei Kinder und dürfte rein theoretisch 1800€ behalten. Die Rückerstattung der Steuer lag bei knapp 600€, somit komme ich in dem Monat nicht an die 1800€ dran.
Muss ich die Erstattung dennoch komplett an den Insolvenzberater zahlen?
Hat schon mal wer damit Erfahrungen gemacht oder kann mir vielleicht sagen, an wen ich mich am Besten wenden kann ohne Groß zusätzliche Kosten zu haben?

Ich bedanke mich schon mal

Jens S.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Ja musst du. Im eröffneten Verfahren hast du sämtliche Einnahmen, außer dem pfändungsfreien regelmäßigen Einkommen, abzugeben. Das gilt auch für Verkäufe, Versicherungserstattungen,... .

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jens.s
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

viele dank für die schnelle Antwort :) .
Ich hatte mich nur gewundert da es A: auf mein konto gekommen ist und B: ich auch keine Aufforderung bekommen habe diese summe zu zahlen lediglich ein Konto auf das ich freiwillig einzahlen kann (für die Verkürzung der dauer)
Naja weg ist weg ... soll ja auch alles recht bleiben wollte mich nur vorher informieren da ich mich auch nicht übern tisch ziehen lassen wollte

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2424 Beiträge, 719x hilfreich)

Du hast dem IV JEDE Einnahme zu melden. Tust du es nicht riskierst du die RSB. Dein IV oder Dritte tun dies nicht für dich.

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