Lohnsteuer bezahlt vom AG, jetzt soll ich zahlen?

6. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Unglaublich123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuer bezahlt vom AG, jetzt soll ich zahlen?

Hallo,

schon mal vorab, wenn jemand einen Rat weiß, herzlichen Dank. I

Ich war 2007 Handelsvertreter bei einem Unternehmen. Im "Nachhinein" (2008) hat die Finanzbehörde alle HV als Angestellte betrachtet.

Daraufhin hat das Unt. die Lohnsteuer+Soli nachträglich entrichtet und von mir eingefordert. Da ich bereits quartalsweise EKS+Soli Vorauszahlungen in 2007 geleistet hatte, war die Lohnsteuer = Einkommensteuer zu 100% an mein zuständiges Finanzamt BEZAHLT.

Wohnort = Finanzamt vom Unternehmen und mir sind unterschiedlich.

Unternehmen hat also an Finanzamt A bezahlt, ich an mein Finanzamt B.

Scheinselbständig war ich auch nicht, da zwar Umsätze von 35.000 Euro bei dem Unternehmen zu Buche standen, aber 27.000 Kosten = 8.000 Euro "netto-Überweisung" in 2007. Warum ich darauf 3.000 Euro Steuern bezahlen sollsoll ist mir schleierhaft.

Weiterhin hatte ich erheblich höhere Einnahmen mit anderen Gewerbe, ich war also auch nie Scheinselbstständig.

Dies schrieb ich seinerzeit (2007 bzw. 2008) dem Unternehmen und hatte nie was gehört. Nun ist das Unt. insolvent und der Insolvenzverwalter möchte von mir die verauslagte Lohntsteuer + Soli. Es ist unfassbar. Ich habe Einkommensteuer + Soli bereits komplett bezahlt, dem damals widersprochen und jetzt soll ich DOPPELT Steuern bezahlen?

Wie sind da Ihre / Eure Meinungen?

Mahnbescheid kam am 31.12.2010, habe ich schon widersprochen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Den Erstattungsanspruch deines ehemaligen Arbeitgebers sehe ich grundsätzlich schon. Letzten Endes hat das FA ja ggf. zwei mal die Zahlung erhalten. Man sollte seinen Steuerbescheid prüfen, ob die Vorausszahlungen des Arbeitgebers mit berücksichtigt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste man eine Neuveranlagung für das Jahr 2007 ggf. durchführen. Wie das im Einzelnen geht, kann ich allerdings nicht sagen. Das ist dann doch zu sehr Steuerrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
cheinselbständig war ich auch nicht, da zwar Umsätze von 35.000 Euro


Das hat nichts mit Scheinselbständig zu tun.
quote:

Weiterhin hatte ich erheblich höhere Einnahmen mit anderen Gewerbe, i


Das hat nichts mit Scheinselbständig zu tun.

Wäre es das selbe "Gewerbe" und du hättest mehrere Kunden sähe das anders aus. Du kannst ja auch gegen diese Entscheidung vorgehen, denn das betrifft ja auch dich.

Da du bereits "Steuern" bezahlt hast spielt erst mal keine Rolle. Denn dein "Steuererklärung" war dann ja auch falsch.

Sprich mal mit dem Finanzamt, wie man das regeln wollen.
Du hängst sonst zwischen zwei Stühlen.

Uwe


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