Kontoeröffnung von der Mutter

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
868686
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Kontoeröffnung von der Mutter

Hallo,

ich bin grade dabei mich mit dem Thema Privatinsolvenz auseinander zusetzten.
Mir ist schon klar, das in der Insolvenz alle Geldeingänge über einem Betrag, einem weggenommen werden.
Meine Frage ist nun, da ich persönlich nicht viele Fixkosten habe und aus dem unpfändbaren etwas sparen möchte.
Meine Mutter würde mir ein Sparbuch eröffnen, wo ich etwas Geld drauflegen könnte, ca. 2500€ damit ich etwas habe falls etwas sein sollte.
Geld bei mir zuhause kann ich nicht liegen lassen, da ich selber das Geld schnell wieder ausgeben würde.

Ist sowas erlaubt, oder würde ich meine Mutter damit in Schwierigkeiten bringen ?

Ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet.

Schönen Abend

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Schon mal was von Vollstreckungsvereiteilung und Versagen der RSB gehört? Ersteres ist übrigens sogar eine Straftat.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Schon mal was von Vollstreckungsvereiteilung und Versagen der RSB gehört?

Korrekt, das Vorhaben ist rechtlich nicht möglich.

Beide würden sich strafbar machen.



Für die Dauer des Insolvenzverfahrens lediglich das monatliche Einkommen im Rahmen der ZPO unpfändbar. Sparguthaben unterleige der Pfändung genauso wie Anschaffungen aus dem "Unpfändbaren".
Der 800 EUR teure 4k Fernseher wäre dann also weg.



Etwas Bares als Puffer-Resevere (100-300 EUR) wird durchaus toleriert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
868686
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich danke euch :)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Ergänzung:
Es wäre legal, wenn Du Deiner Mutter welche Dich in langen und entbehrungsreichen Jahren aufgezogen hat, Geld aus dem "Unpfändbaren" schenken würdest.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
868686
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ergänzung:
Es wäre legal, wenn Du Deiner Mutter welche Dich in langen und entbehrungsreichen Jahren aufgezogen hat, Geld aus dem "Unpfändbaren" schenken würdest.


Ich wollte nur wissen ob meine Mutter ein Sparbuch eröffnen kann, wo ich eine Vollmacht bekommen könnte um etwas Geld zur Seite legen zu können. Ich wollte nichts illegales oder ähnliches machen. :)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von 868686):


Ich wollte nur wissen ob meine Mutter ein Sparbuch eröffnen kann, wo ich eine Vollmacht bekommen könnte um etwas Geld zur Seite legen zu können. Ich wollte nichts illegales oder ähnliches machen. :)


Doch genau das willst du und weil du das über deine Mom laufen soll weißt du auch, dass es rechtlich nicht ok ist.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
868686
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Zitat (von 868686):


Ich wollte nur wissen ob meine Mutter ein Sparbuch eröffnen kann, wo ich eine Vollmacht bekommen könnte um etwas Geld zur Seite legen zu können. Ich wollte nichts illegales oder ähnliches machen. :)


Doch genau das willst du und weil du das über deine Mom laufen soll weißt du auch, dass es rechtlich nicht ok ist.


Ich habe den Gedanken schon verworfen :)

1x Hilfreiche Antwort

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