Angenommen es besteht eine Forderung, welche zur Insolvenzmasse zählen würde und von der Gegenseite bestritten wird. Der Insolvenzverwalter weigert sich nun diese Forderung einzuklagen und die Forderung verjährt. Haftet dann der Insolvenzverwalter und wenn ja ist er versichert?
Hat man auch im Insolvenzverfahren
Anspruch auf PKH und wenn ja, müsste die bereits vorhandene Insolvenzmasse zur Prozesskostenfinanzierung hergenommen werden?
Insolvenzverwalter lässt Forderung verjähren - Haftet er und wenn ja ist er versichert?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Wer hat hier die Forderung? Ein Gläubiger gegenüber dem insolventen Schuldner oder der Schuldner gegen Dritte?
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In diesem Beispiel geht es um eine Forderung des insolventen Schuldners gegen Dritte.
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Hallo,
da ist zunächst einmal die Frage, warum der IV nichts unternimmt. Sieht er gute Gründe dafür, den Anspruch nicht zu verfolgen - bspw. weil ihm das Kostenrisiko zu hoch ist und die Gefahr besteht, dass er einen etwaigen Prozess verliert - dann verhält er sich absolut pflichtgemäß, weil sein Job nicht nur darin besteht, Masse zu generieren, sondern auch, Masse nicht sinnlos auf den Kopf zu hauen. PKH (seitens der Masse!) ist theoretisch möglich, es gibt aber soweit ich weiß BGH-Rechtsprechung, dass PKH nicht gewährt werden muss, wenn durch den Erlös aus einem gewonnenen Prozess nur der IV seine Vergütung sichern und der gemeine Gläubiger davon nicht profitieren würde. Genaue Fundstelle kann ich leider nicht bieten, evtl. läuft sie mir ja nochmal über den Weg.
Gruß
Krypton
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