Insolvenzverwalter klagt Forderung nicht ein

22. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
coy24
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 28x hilfreich)
Insolvenzverwalter klagt Forderung nicht ein

Mal angenommen in einem laufenden Insolvenzverfahren weigert sich der Insolvenzverwalter eine erhebliche Forderung des Schuldners (welche zur Insolvenzmasse zählen würde) nicht einzuklagen, da er die Erfolgsaussichten als zu gering erachtet. Hätte der Schuldner irgendwelche Möglichkeiten selbst zu klagen? Hätte der Schuldner Möglichkeiten die Verjährung zu verhindern?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Hallo,

denkbar wäre eine Freigabe der Forderung durch den IV. Dadurch würden Sie wieder Inhaber der Forderung werden und könnten sie selbst geltend machen.

Ohne Freigabeerklärung können Sie selbst jedoch nicht tätig werden, da der behauptete Anspruch immer noch zu Ihrem Vermögen zählt, was nach § 35 I InsO Masse darstellt - und zwar solange, bis der IV den Anspruch freigibt. Dies kann er entweder unentgeltlich tun (weil er keine Ertragsmöglichkeiten sieht) oder gegen Ablöse.

Gruß
Krypton

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