Hallo und zwar habe ich eine titulierte Forderung bei einem Insolvenzverwalter angemeldet. Festgestellt wurde das Gerichtsurteil und die Zinsen. Alle weiteren Kosten für Gerichtsvollzieher, Anwalt, PfÜB und ZV werden bestritten. Nun bin ich etwas überfordert. Ich schätze mal, es reicht nicht, sämtliche Rechnungen dem Insolvenzverwalter nachzureichen oder doch? Ich habe bei der Anmeldung lediglich die Kostenaufstellungstabelle meines Anwalts eingereicht und dachte, das reicht. Bleibt nunmehr nur der Klageweg? Sitz des Insolvenzgerichtes ist Mönchengladbach und ich bin in Sachsen wohnhaft. Hat jemand eine Idee, wie ich nun am besten vorgehe, es handelt sich schliesslich um Kosten in Höhe von 500 Euro, die hier einfach mal unter den Tisch fallen sollen.
Insolvenzverwalter bestreitet Teil von angemeldeter Forderung
29. Mai 2017
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Frage vom 29. Mai 2017 | 19:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 2x hilfreich)
Insolvenzverwalter bestreitet Teil von angemeldeter Forderung
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#1
Antwort vom 30. Mai 2017 | 00:34
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Warum sollte es nicht reichen, wenn die Belege zu den Kosten nachgereicht werden?
#2
Antwort vom 30. Mai 2017 | 16:13
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Sehe ich genauso. Reichen Sie die Kostennachweise nach und gut ist.
Klagen bringt aus zwei Gründen nichts:
1.) Dürfte die Klage vermutlich teurer sein, als ein möglicher Quotenertrag
2.) Wird das Gericht zurecht rügen, warum Sie nicht einfach die Kostenbelege einreichen - und Ihnen die Kosten des Feststellungsverfahrens aufbrummen.
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