Insolvenzforderung gegeneinander verrechenen

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
nikjanko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Insolvenzforderung gegeneinander verrechenen

Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage zur Verrechung von Forderung gegeneinander.

Als TelDaFax-Kunde für 2 Wohneinheiten habe ich für die Einheit 1 eine Forderung an TelDaFax von 360 Euro. Für die Wohneinheit 2 die TelDaFax an mich von 380 Euro. Der Insolvenzverwalter behauptet, eine Verrechnung sei aus insolventrechtlichen Gründen NICHT möglich!?

Kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist?

Danke vorab.

Rainer

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich kann ein Gläubiger natürlich aufrechenen!
Wenn du TelDaFax gegenüber eine Forderung hast, ist das Legitim!
Wenn der Verwalter das anders sieht, hat er seine Gründe...

Ohne genaue Kenntnisse der Forderungen und Verbindlichkeiten, kann dir hier niemand ausreichend Antworten... Evtl. sollte dir hier ein Anwalt weiter helfen!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Guten Morgen,

ob Sie Ihre Forderung aufrechnen können, richtet sich nach den §§ 94 ff. InsO . War Ihre Forderung gegen die TelDaFax bereits vor Insolvenzeröffnung fällig und die Forderung der TelDaFax gegen Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht unbedingt und fällig geworden, so können Sie aufrechnen, sofern nicht die Ausschlussgründe des § 96 InsO zutreffen.

Ein Verwalter sieht gerne mal was anders, insbesondere wenn seine Masse, nach welcher sich ja seine Vergütung bemisst, durch Aufrechnung geschmälert würde. Der eine oder andere IV wird hier erst einmal das Bestehen einer Aufrechnungslage verneinen. Das heißt aber nicht, dass er immer Recht hat.

Prüfen Sie Ihre Forderung hinsichtlich der oben bezeichneten Merkmale. Haben Sie Zweifel, so könnten Sie sich durch einen Anwalt beraten lassen.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nikjanko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen.

Es war halt so, dass ich in Haushalt 1 zuviel und in Haushalt 2 zuviel Abschlag gezahlt habe.

Daher nochmals meine Frage: ist dann eine Verrechnung möglich.

Vielen Dank

Rainer

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Hallo nikjanko,

ich habe eben nochmals versucht, mich aus dem Hamburger Kommentar schlau zu machen. Dabei habe ich festgestellt, dass Aufrechnung in der Insolvenz wohl komplizierter ist, als ich dachte - oder mein Koffeinlevel reicht für die Ordnung meiner Gedanken heute einfach nicht aus, wer weiß...

Da es mir an Erfahrung in diesem speziellen Untergebiet des Insolvenzrechts mangelt, werde ich mich hier ausklinken, bevor ich Ihnen irgend etwas erzähle, was womöglich nicht stimmt. Eventuell hat einer der anderen Experten hier etwas Sinnvolles beizutragen. Ansonsten kann ich Ihnen nur raten, sich an einen Profi zu wenden.

Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann.

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

quote:
Es war halt so, dass ich in Haushalt 1 zuviel und in Haushalt 2 zuviel Abschlag gezahlt habe.

Daher nochmals meine Frage: ist dann eine Verrechnung möglich.

Verrechnen? Womit denn eigentlich?

Es wurde 2x zuviel gezahlt, zum Verrechenen müsste ja dann zumindest mal eine Gegeforderung existieren?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nikjanko
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie dumm von mir.

Also
1. Haushalt 360 Euro zuviel
2. Haushalt 380 Euro zu wenig.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

quote:
§ 94
Erhaltung einer Aufrechnungslage

Ist ein Insolvenzgläubiger zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes oder auf Grund einer Vereinbarung zur Aufrechnung berechtigt, so wird dieses Recht durch das Verfahren nicht berührt.

Aufrechnung kraft Gesetzes sehe ich hier nicht.
Aufrechnung auf Grund einer Vereinbarung? Steht denn etwas dazu in den vertraglichen Vereinbarungen?


Desweiteren sehe ich ein Problem darin, das diese Zahlung eine Vorauszahlung war?
Wurde die Forderung gegen TelDaFax erst nach Eröffnung der Insolvenz fällig?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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