Insolvenz (verschleppung)

29. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
LC!
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Insolvenz (verschleppung)

Hallo,

meine Firma ist insolvent. Sie kann die Gehälter nicht mehr zahlen und wartet nun auf eine Kapitalerhöhung von einem Investor, ist also momentan in Verhandlungen. Sie hat noch keine Insolvenz angemeldet, da es in unserem Betrieb so ausschaut, daß immer alles schön gerechnet wird. Beispiel:
Umsatzprognose 2004 --> 4 Mio, erreicht --> 1,5 Mio

Nun ist es so, daß ich folgende Dinge wissen möchte:

1.) der Arbeitgeber wußte schon im März, daß es evtl. Engpässe geben könnte, wenn der ein oder andere Auftrag nicht reinkäme (unsere Auftragswerte liegen immer so bei 300.000 Euro), hat es aber niemanden gesagt. War bzw. ist er dazu verpflichtet?
2.) Die Gehälter kommen immer zum Ende des Monats. Nun wurde gesagt, daß sich dies evtl. um einige Zeit verzögern kann, jedoch nicht genau wie lange. Da ich aber sehr auf das Gehalt angewiesen bin, weil von meinem Konto auch am Monatsanfang Geld abgebucht wird (Miete etc.), passt das überhaupt nicht. Ich stecke gerad in einem Umzug und habe kaum Geld! Hatte dazu eine Mail an den CEO geschickt, jedoch ohne Antwort. Kann ich den Arbeitgeber abmahnen und wenn ja ab wann? Was ist so möglich?
3.) Ist das schon Insolvenzverschleppung?
4.) In unserem Unternehmen wird mit z. T. illegaler Software gearbeitet und ich würde gern wissen, ob ich das ebenfalls abmahnen kann, bzw. was passiert, wenn das BSA oder sonst wer eine Durchsuchung macht? Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, doch ohne Änderung. Es ist einfach kein Geld da.

Ich bin sehr entsetzt darüber und habe heute von einem Kollegen gehört, daß unser wöchentliches Meeting, an denen der CEO sonst immer teilnimmt wieder verschoben wurde (bin derzeit krankgeschrieben). Hat jemand Tips für diesen Fall? Ich habe soetwas noch nie mitgemacht. Gibt es eine Auskunftspflicht?

MfG

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo LC,

puh... das sind ja viele Fakten - also generell kann man hier nicht sofort und generell von "Insolvenzverschleppung" ausgehen, jede Firma steckt auch einmal in einem Tief.

Allerdings hast du Anspruch auf pünktliche Gehaltszahlung und kannst deinen AG auch anmahnen - Die Frage ist, ob du das gleich tun musst, schließlich hat er auf den Engpass hingewiesen und vermutlich sind die Gehälter sonst pünktlich eingegangen... Vielleicht kannst du mit deinem AG über deine Situation sprechen (Umzugskosten etc.) und um einen Abschlag bitten.

Sollte das allerdings häufiger vorkommen, dass du auf dein Gehalt warten musst, dann solltest du deinen AG hinweisen, dass du unbedingt auf pünktliche Gehaltszahlung bestehst.

Das mit der illegalen Software habe ich übrigens "überlesen" - Nein, du kannst deinen AG nicht deswegen abmahnen - höchstens anzeigen und davon wirst du doch wohl absehen, oder?

-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LC!
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

ich bedanke mich für Deine Antwort. Also, daß die Gehälter später kommen haben wir am 26. Oktober erfahren, also zu spät meiner Meinung nach. Es gibt seit über einem Jahr einen Ausgabenstop und ständig wird uns versprochen, daß ja alles besser wird. Stattdessen wurden über 10 Leute gefeuert / gegangen und ausgewechselt, innerhalb 12 Monate und das bei einer Firma, die gerade mal 20 Mitarbeiter hat.

Mit der Anzeige ist das bei mir so eine (Ansichts)sache: Was passiert, wenn die Firma mal durchsucht wird und auf meinem Arbeitsrechner geklaute Software findet, die ich aber einsetzen muss, um Software zu entwickeln? Ich habe garkeine andere Wahl. Kriege ich dann Mitschuld? Deswegen will ich eine Abmahnung schreiben, weil ich da nicht mit hineingezogen werden möchte. Ich habe nicht die Arbeitsmittel um ordentlich zu arbeiten. Daß ist so, wie wenn sich ein Gerüstbauer oder Maurer seine, Stangen und Werkzeuge auf anderen Baustellen klauen muss, um für seinen Chef zu arbeiten. Das ist unmöglich!

Kann ich eigentlich auch Insolvenz anmelden und wenn ja wie? Ab wann kann man den Arbeitgeber abmahnen, wegen zu später Gehaltszahlung?

Ich habe dem obersten Chef eine Mail am Dienstag geschrieben und ihn über meine Situation aufgeklärt, jedoch kam bis jetzt KEINE ANTWORT! Das verärgert mich sehr!

Was hast Du / habt Ihr für Tips?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Hermann Kulzer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch ein Angestellter kann Insolvenz anmelden, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. Er muss also glaubhaft machen, dass die Firma zahlungsunfähig ist.

Wenn die Gehälter nicht pünktlich bezahlt werden können, hat der Geschäftsführer drei Wochen Zeit, die erforderlichen Mittel zu beschaffen, um den Ausgleich der fälligen Verbindlichkeiten vorzunehmen. Es darf also nicht Wochen oder gar Monate warten.

Ob ein Insolvenzantrag der Arbeitnehmer sinnvoll ist, ist eine andere Frage und hängt von dem Umständen ab.

Hinweise zum Insolvenzantrag finden sich auf: http://www.insoinfo.de


Hermann Kulzer
MBA, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Dresden, Berlin



-- Editiert am 21.10.2010 11:32[/size][/size]

-- Editiert am 21.10.2010 11:34

-- Editiert am 21.10.2010 11:35

-- Editiert am 21.10.2010 11:36

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Nach 4 Jahren dürfte sich das Thema wohl erledigt haben ... ?



-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Hermann Kulzer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Fragesteller hat von aktueller Krise gesprochen und nicht von Krise in 2004.

Vorrangig ist immer erst die Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO zu prüfen-
als erster Insolvenzgrund. Daneben besteht bei juristischen Personen ( GmbH, AG, GmbH&CoKG)der zweite Insolvenzgrund der "Überschuldung" gemäß § 19 InsO .
In beiden Fällen besteht für die juristische Person entsprechend § 15a InsO die Insolvenzantragspflicht, wenn der Insolvenzgrund nicht beseitigt werden kann. Dafür hat die Rechtsprechung grundsätzlich nur 3 Wochen vorgesehen.

Bei der Überschuldung hat der Gesetzgeber aber auf Grund der weltweiten Wirtschafts- uind Finanzkrise eine Übergangsbestimmung getroffen, vgl. den aktuellen Gesetzestext.

Mehr zur Insolvenzverschleppung und -haftung unter:
http://www.insoinfo.de

-----------------
"Hermann Kulzer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Dresden, Berlin

"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
Fragesteller hat von aktueller Krise gesprochen und nicht von Krise in 2004.

Ist das ein Witz?

Der letzte Post war von 30.10.2004 12:25 Uhr
Das Eingangsposting vom 29.10.2004 13:10 Uhr

Das war vor 6 Jahren

Ich finde als Anwalt mit Abitur und Studium sollte schon in der Lage sein eine Relation zwischen Fragestellung und Datum des Postings herzustellen.
Bei einem 6 Jahre alten Posting davon zu sprechen das der Fragesteller von aktueller Krise sprach halte ich daher für blamabel - zumindest für jemanden der studiert hat.
Ich hoffe für ihre Mandanten, das sie deren Fragen sorgfältiger bearbeiten ...

Oder ist das einfach etwas ungeschickte Werbung für die eigene Homepage? Etwas Optimierung für das Google-Ranking?



-----------------
"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen