Gläubiger soll Sachverständigen zahlen

8. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
FlashOver
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gläubiger soll Sachverständigen zahlen

Wir haben einen Kunden der nicht zahlen wollte in letzter Konsequenz eine Insolvenz eröffnen lassen. Das war eine GmbH. Nach langer Zeit erhielt ich ein Schreiben, daß die GmbH keinen Pfennig mehr hat, Anlagegüter (Porsche, EDV usw.) auf unbekannte Weise verschwunden sind und einiges mehr. Die GmbH wurde wie eine Gans gerupft und garnichts übrig gelassen, nicht einmal die Geschäftsunterlagen.

Nun soll ich als guter Bürger der ein Unrecht zur Anzeige bringt für den Sachverständigen bzw. den vorläufigen Insolvenzverwalter auch noch nebst meinem Forderungsausfall dessen Kosten tragen in Höhe von ca. 1.500€....

Das kann doch wohl nicht wahr sein?
Die GmbH wurde von den Geschäftsführern und Konsorten nachweislich ausgenommen und verhökert, diverse Verbrechen begangen (Steuerhinterziehung, keine Buchhaltung, Vermögen entnommen, Unterschlagung usw.) und weil der vorl. Insolvenzverwalter nichts findet daß er mitnehmen kann, wird das Verfahren mangels Masse fallen gelassen und ich soll dafür nun zahlen???? Das geht mit meinem Rechtsverständnis nicht einher. Da bin ich doch blöd wenn ich rechtliche Schritte gegen Insolvenzverschleppungen usw. in die Wege leite.

Meine Frage nun: Muß ich das wirklich zahlen oder kann man das der Staatskasse zumuten oder meinen Forderungsausfall vom Kunden gegenrechnen oder Ähnliches? Dank der Wirtschaftskriese hab nicht mal hopplahopp 1.500€ übrig um sie für nix und wieder nix zu verplempern.

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand nen heißen Tipp geben kann, was ich da tun kann.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
für den Sachverständigen bzw. den vorläufigen Insolvenzverwalter auch noch nebst meinem Forderungsausfall dessen Kosten tragen in Höhe von ca. 1.500€....

Was wird denn da konkret von wem für was mit welcher Summe gefordert?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
FlashOver
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also letztendlich hatte ich zwei Forderungen aus Dienstleistung gegen die GmbH, welche nun insolvent ist.
Das Gericht möchten nun von mir die Kosten für den "Sachverständigen", was letztendlich nur ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist. Dieser hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit bemüht, verwertbare Masse zu finden und so weiter. Leider konnte er nichts finden. FAhrzeuge im Wert von 750.000€ sowie EDV im Wert von 50.000€ und volle Konten wurden "entwendet" und die Geschäftsführung des Schuldners weiß angeblich von nichts...

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Das Geld wirst Du zahlen müssen. Der Staat kommt nicht dafür auf. Gegen deine Forderung gegenrechnen kannst du nicht, da die Sachverständigenkosten der Staatskasse geschuldet werden.
Das Geld kannst Du dir zwar von der GmbH wiederholen, nur geht das nicht, wenn nichts da ist.
Ev. gibt es eine Durchgriffshaftung zu dem Geschäftsführer, ev. haften auch die Gesellschafter. Nur: das alles muss wahrscheinlich eingeklagt werden. Ohne Anwalt geht da nichts.
Wenn Du was machen willst: Vom Insolvenzgericht Kopie des Gutachtens des Sachverständigen anfordern (0,50 € pro Seite) oder einsehen (kostenlos) und durchlesen, weshalb der Sachverständige keine Möglichkeit sah, an das Geld ranzukommen.


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#4
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
FlashOver
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Tat kenne ich das GKG nich - die Abkürzung sagt mir schon nichts.
Laut Sachgutachten kann bei den Gesellschaftern nichts geholt werden. Die haben alles an Kapital sowohl Anlagegüter als auch liquide Mittel weggeschafft und beantragen Arbeitslosengeld bzw. wollen Offenbarungseide leisten... Da einer der Geschäftsführer aus dem Ausland kommt, vermuten wir, daß das Geld außer landes geschafft wurde.

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