Gewerbl. Mieter - Gerichtsfall

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
mybuddy
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)
Gewerbl. Mieter - Gerichtsfall

- Gewerblicher Mieter zahlt ca. 1 Jahr Miete nicht
- Kann keine Rechnungen mehr begleichen
- Mieter muss alle Wertgegenstände in Gebäude lassen
- Jedoch räumt er einige Tage vor diesem Termin Wertvolle Gegenstände raus.
- Wochen später geht er vor Gericht: Er möchte die Miete zurückzahlen und dafür alle Wertgegenstände wieder.

Wie ist hier die Rechtslage?

1) Darf er vorab ausräumen?
2) Kann man es irgendwie umgehen, ihm die Wertgegenstände nicht mehr geben zu müssen? Auf die Miete kann verzichtet werden.

Vermutet wird, dass der Mieter seine bereits wertvollen Gegenstände "wieder haben möchte".

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

Hallo mybuddy,

die Kategorie Insolvenzrecht ist für Ihr Problem möglicherweise etwas unglücklich gewählt. Abgesehen davon fehlen mir hier elementare Angaben.

quote:<hr size=1 noshade>Mieter muss alle Wertgegenstände in Gebäude lassen <hr size=1 noshade>


Hat das ein Gericht verfügt? Wenn ja, ist der entsprechende Beschluss inzwischen rechtskräftig?

quote:<hr size=1 noshade>Jedoch räumt er einige Tage vor diesem Termin Wertvolle Gegenstände raus <hr size=1 noshade>


Welcher Termin? Räumungstermin? Dann soll er doch alles ausräumen. Bin zugegeben ein wenig verwirrt...

quote:<hr size=1 noshade>Wochen später geht er vor Gericht: Er möchte die Miete zurückzahlen und dafür alle Wertgegenstände wieder <hr size=1 noshade>


Laut Mietvertrag ist er doch zur Zahlung der Miete verpflichtet. Wenn er die ganze rückständige Miete zahlen will, wo ist dann Ihr Problem? Die Sicherstellung der Gegenstände (Vermieterpfandrecht) erfolgt ja nur zur Sicherung Ihres Anspruchs, wenn der Mieter nicht zahlt. Begleicht der Schuldner seine Rückstände, so haben Sie kein Recht mehr an den Gegenständen.

quote:<hr size=1 noshade>Kann man es irgendwie umgehen, ihm die Wertgegenstände nicht mehr geben zu müssen? Auf die Miete kann verzichtet werden. <hr size=1 noshade>


Diese Frage dürfte sich damit geklärt haben. Kann es sein, dass die Gegenstände weit mehr wert sind, als die offenen Rückstände ausmachen und Sie sich hier etwas "hinzuverdienen" wollen? Nicht böse sein, Sie erwecken nur gerade ganz brutal diesen Eindruck...

quote:<hr size=1 noshade>Darf er vorab ausräumen? <hr size=1 noshade>


Muss er jetzt alle Wertgegenstände im Gebäude lassen oder nicht...?

VG
InsoFlo

-----------------
"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mybuddy
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)

Besten Dank erstmal.


quote:
Mieter muss alle Wertgegenstände in Gebäude lassen

Dies hat ein Gericht verfügt. Ebenfalls wurde eine Eidesstattlich versicherung abgelegt, er habe keine finanziellen Mittel zur Zahlung der Miete.

quote:
Jedoch räumt er einige Tage vor diesem Termin Wertvolle Gegenstände raus

Termin = Er muss aus dem Gebäude. Kein Räumungstermin. Alle Gegenstände "sollten" als Wertausgleich bestehen bleiben. Als wir die Büroräume ansahen, waren da nur noch alte Tische, kaputte Stühle etc. Jedoch leere Verpackungen und Hinweise zu Wertvollen PC's usw.

Die Miete ist mehr Wert als die Gegenstände, die er nicht vorab rausgeräumt hatte. Nur möchte er alle Gegenstände wieder, auch die er schon ausgeräumt hat. Ich ahne hier Betrug. Deswegen sollte die Rückgabe verhindert werden. Ist das möglich?


quote:
Muss er jetzt alle Wertgegenstände im Gebäude lassen oder nicht...?


Ja! Dennoch wurde vorab ausgeräumt. Darf er das?






-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.12.2012 09:02:19
Status:
Schüler
(473 Beiträge, 327x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Termin = Er muss aus dem Gebäude. Kein Räumungstermin. <hr size=1 noshade>


Also bis dahin hat er Deadline, sich freiwillig davon zu machen, an dem Tag stehen Sie aber nicht mit dem Gerichtsvollzieher vor der Tür und weisen ihm selbige, richtig?

quote:<hr size=1 noshade>Die Miete ist mehr Wert als die Gegenstände, die er nicht vorab rausgeräumt hatte. Nur möchte er alle Gegenstände wieder, auch die er schon ausgeräumt hat. Ich ahne hier Betrug <hr size=1 noshade>


Also behauptet er, dass die Sachen, die er schon ausgeräumt hat, noch da sind? Oder verstehe ich da jetzt was falsch? Können Sie denn beweisen, dass die Sachen da waren? Oder ist das nur eine Vermutung aufgrund der aufgefundenen leeren Pappschachteln? Abgesehen davon: Wenn er Sie auf Herausgabe dieser Gegenstände verklagt, dann muss er auch nachweisen können, dass es diese Gegenstände wirklich gab...

quote:<hr size=1 noshade>Muss er jetzt alle Wertgegenstände im Gebäude lassen oder nicht...?

Ja! Dennoch wurde vorab ausgeräumt. Darf er das? <hr size=1 noshade>


In der Tempo-30-Zone muss ich dem von rechts kommenden Fahrzeug Vorrang gewähren. Darf ich trotzdem fahren, wenn jemand von rechts kommt...?

VG
InsoFlo

-----------------
"§ 1 InsO : "Dem REDLICHEN Schuldner...""

-- Editiert InsoFlo am 10.01.2012 14:43

-- Editiert InsoFlo am 10.01.2012 14:43

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