Geld aus Insolvenz

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
BeatrixN
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld aus Insolvenz

Und zwar habe ich folgendes Problem:
Wir haben für eine Veranstaltung Tickets gekauft. Jetzt ist es so das der Veranstalter Pleite ist und auch Insolvenz angemeldet hat. Ich habe mit dem zuständigen Insolvenzverwalter gesprochen und der sagt mir ich bekomme 1% wieder wenn ich das ganze Beantrage. Nicht nur das die Tickets im Arsch sind, nein wir sind auch 800km völlig umsonst gefahren. Hat jemand ein Tip was wir tun könnten?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und abwarten, ob es irgendwann in ein paar Jahren eine Insolvenzquote gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Nichts, vergiss es. Wenn es dir Spaß macht - Strafanzeige - aber das bringt nichts ein.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Wenn es dir Spaß macht - Strafanzeige - aber das bringt nichts ein.

Wegen was denn? Wegen 'Pech gehabt'?



quote:
Hat jemand ein Tip was wir tun könnten?

Forderung als Gläubiger anmelden und hoffen. Jede weitere Investition ist sinnlose Geldverschwendung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Anzeige gegen den Veranstalter. Ist doch kaum anzunehmen das
eine abgesagte Veranstaltung wegen der Insolvenz alles Geld verbraucht hat.
Das sollte doch mal ein Staatsanwalt prüfen.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Das mit Konkursverschleppzung/-betrug prüft nach den mir vorliegenden Informationen der Insolvenzverwalter automatisch?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Klar Strafverfolgung machen jetzt Verwalter.....

uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Nö, immer noch der Staatsanwlt mit dem Richter im Duett ...
Nur die Strafanzeige stellt der Verwalter.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Warum sollte er sich die Mühe machen, solange Geld für seine Dienstleistung vorhanden ist, sucht der kaum nach Strafbaren.

Uwe

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