Angenommen ein Ehepaar ist steuerlich zusammen veranlagt.
Über das Vermögen des Ehemannes ist das Insolvenzverfahren
anhängig.
Das Finanzamt hat eine Steuerforderung gegen den Ehemann im Insolvenzverfahren angemeldet und der Insolvenzverwalter hat festgestellt.
Darf das Finanzamt nun die selbe Forderung auch noch gegen die nicht insolvente Ehefrau geltend machen?
Finanzamt macht Forderung doppelt geltend
15. Januar 2016
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Frage vom 15. Januar 2016 | 21:18
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 28x hilfreich)
Finanzamt macht Forderung doppelt geltend
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#1
Antwort vom 16. Januar 2016 | 18:09
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Ja, da die Eheleute für die Verbindlichkeit als Gesamtschuldner haften.
Es bleibt der nichtinsolventen Ehefrau nur die Möglichkeit, die Aufteilung der Steuerschulden zu beantragen.
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