Finanzamt macht Forderung doppelt geltend

15. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
coy24
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 28x hilfreich)
Finanzamt macht Forderung doppelt geltend

Angenommen ein Ehepaar ist steuerlich zusammen veranlagt.
Über das Vermögen des Ehemannes ist das Insolvenzverfahren anhängig.
Das Finanzamt hat eine Steuerforderung gegen den Ehemann im Insolvenzverfahren angemeldet und der Insolvenzverwalter hat festgestellt.
Darf das Finanzamt nun die selbe Forderung auch noch gegen die nicht insolvente Ehefrau geltend machen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ja, da die Eheleute für die Verbindlichkeit als Gesamtschuldner haften.

Es bleibt der nichtinsolventen Ehefrau nur die Möglichkeit, die Aufteilung der Steuerschulden zu beantragen.

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