Dringend@ Rückforderung Lohnüberzahlung vom Insolvenzverwalter

11. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ivy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Dringend@ Rückforderung Lohnüberzahlung vom Insolvenzverwalter

Hallo,
mein Lebensgefährte soll ohne weiter Angaben zu den Gründen oder eine Aufschlüsselung 500€ Lohnüberzahlung an seinen alten AG zurückzahlen. Er hat vor Eröffnung des Insolvenz Verfahrens dort gekündigt und seine letzte Entgeltzahlung erhalten.
Wie können wir vorgehen um heraus zu finden ob diese Forderung berechtigt ist?
Wie weit kann diese Überzahlung zurück liegen? Es kann ja nicht von der letzten Auszahlung sein, der Betrag überstieg keine 1500€..
Dazu muss ich sagen das er für zwei oder drei Wochen zum Ende ohne Aufforderung zu Arbeit zu Hause war und zu diesem Zeitpunkt viele Überstunden und auch noch Urlaub hatte.

Ich bitte um dringende Hilfe da die Forderung bis zum 16.02.2016 beim Insolvenzverwalter sein soll und Rückfragen nur schriftlich möglich sind.

Danke im Voraus.

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Vor der Eröffnung [b]wessen [/b]Insolvenzverfahrens? Das Ihres Mannes oder das des Arbeitgebers?

Wenn es das des Arbeitgebers war: Als was hat Ihr Mann dort gearbeitet und warum hat er gekündigt?

Weshalb war er "ohne Aufforderung zu Arbeit" zu Hause?

So kann man nicht viel sagen.

-- Editiert von Ebenezer am 11.02.2016 22:47

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ivy123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Firma ist in Insolvenz gegangen. Er hat als Fertighausmonteur dort gearbeitet und gekündigt, weil es klar war das die Firma Insolvenz anmelden wird und eine neue Stelle in einer anderen Firma gefunden hat. Er war die letzten Wochen zu Hause weil es von der Firma so angeordnet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Also fordert jetzt der Insolvenzverwalter Ihren Mann zur Zahlung auf?

Wenn die Forderung nicht nachvollzogen werden kann, dann sollte eine Erläuterung gefordert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Wenn dies, wie ich vermute, eine Insolvenzanfechtung ist hängt es davon ab wie sicher Dein Mann zu dem Zeitpunkt als er das Geld bekommen hat war, dass das Unternehmen in die Insolvenz geht.

In der Regel sagt man, dass "normale" Mitarbeiter das nicht sicher wissen können und deshalb auch nichts zurückzahlen müssen. Wenn natürlich der Arbeitgeber am schwarzen Brett angekündigt hat, dass das Unternehmen demnächst den Bach runtergeht sieht es anders aus.

Ich würde jetzt erstmal, wie von Eidechse vorgeschlagen, anfragen warum er überhaupt Geld möchte und dann weitersehen.

In der Regel fechten Insolvenzverwalter erst mal rundum alles an weil viele Leute sich davon beeindrucken lassen. In den Fällen in denen es nicht funktioniert wird es dann im Normalfall (vor allem bei Kleinstbeträgen) einfach stillschweigend weggelegt.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.568 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen