Dienstleistung nicht bezahlt

30. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
djtoms
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 9x hilfreich)
Dienstleistung nicht bezahlt

Hallo !

wir sind ein pc dienstleistungsunternehmen.
wir haben für einen kunden eine dienstleistung erbracht über knapp 250€

150€ wurden als anzahlung bezahlt, der rest sollte überwiesen werden.

nachdem ich 2 wochen nichts erhalten habe, habe ich mich beim AG mal erkundigt.
der kunde hat schon am 13.09.2009 eine EV abgegeben.

was kann man tun?
ihn wegen betruges drankriegen? (anzeige?)
er hat uns gerufen, im wissen, dass er nicht zahlen konnte.

bitte um hilfe und tips wie wir an unser geld kommen können, bzw wir ihn wenigstens etwas zurück ärgern können.

gruss thomas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ihr Geld werden Sie kaum bekommen, wenn er eine EV abgegeben habe. Ein gerichtliches (Mahn-)Verfahren würde erstmal nur weitere Kosten für Sie verursachen.

In der Tat kommt eine Strafanzeige wegen Betruges in Betracht. Die kostet sie nichts (bringt Ihnen aber auch Ihr Geld nicht wieder).

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Es ist so, wie in der vorherigen Antwort bereits beschrieben: Sie können auf Ihr Recht zum Erhalt der Schlußzahlung bestehen, jedoch werden Sie viele hundert Euro investieren müssen, um vielleicht einen Teil der 100 € zu erhalten. Ihre Kosten wird Ihnen niemand ersetzen.
Wenn auch ärgerlich: Forderung ausbuchen.

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