Darlehen in der Insolvenzverfahrensphase..

4. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb492087-71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehen in der Insolvenzverfahrensphase..

Servus Leute.. ich hätte da mal ne wirklich dringende und heisse frage an alle insorechtsspezialisten;

Darf ich in der Insolvenz verfahren Phase ein Darlehen bekommen das im 6 stelligen Bereich wäre? Bonus Frage: was ist wenn ich diesen Betrag verbraucht habe, jedoch sofort den gleichen Betrag nochmal leihen könnte um z.b. alles zu bezahlen... ?? Bin im dritten Jahr der p. Inso. und habe leider Geld geliehen bekommen welches auf mein Insokonto geflossen ist... Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll da die inso-verwalterin noch nichts davon weiss!.
Da ich um die vorzeitige RS Befreiung gebeten habe, wollte sie nun ein halbes jähr später die KTO. Auszüge des letzten Jahres sehen... Da diese ziemlich wild sind aufgrund des privaten Darlehens, weiss ich nun nicht mehr weiter! Mein Anwalt meinte er versucht ausserhalb der Inso. Ordnung § xyz ne Alternative (aussergerichtliche Lösung/Angebot mit jedem einzelnen Gläubiger zu erwirken). Geht das ühaupt?
gesamt Schuld 117T. €.. 21 Gläubiger, Was meint ihr? Was soll ich machen?????

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb492087-71):
Darf ich in der Insolvenz verfahren Phase ein Darlehen bekommen das im 6 stelligen Bereich wäre?

Klar, die Gläubiger würde es freuen.



Zitat (von fb492087-71):
Bonus Frage: was ist wenn ich diesen Betrag verbraucht habe, jedoch sofort den gleichen Betrag nochmal leihen könnte um z.b. alles zu bezahlen... ??

Das wäre gut, weil damit die Versagung der RSB wohl nicht mehr relevant wäre.
Die mögliche Straftat ist damit aber nicht vom Tisch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Welche Straftat? Ich dachte, neu gemachte Schulden sind kein Problem, solange Sie vom Pfandfreien Anteil getilgt werden und natürlich dass die RSB keine Wirkung auf die neu entstandenen Schulden hat.
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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