Bestrittene Nebenforderung nach Insolvenzverfahren verwirkt?

16. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
art39
Status:
Beginner
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Bestrittene Nebenforderung nach Insolvenzverfahren verwirkt?

Im Insolvenzverfahren OHNE BEANTRAGTE RESTSCHULDBEFREIUNG hat das Finanzamt eine Hauptforderung geltend gemacht, welche von der Insolvenzverwalterin 2012 zur Tabelle festgestellt und im Jahr 2016 bezahlt wurde (Quote 100 %). Unmittelbar danach hat das Finanzamt für den Zeitraum 2012-2016 Säumniszuschläge als Nebenforderung aus dieser Hauptforderung geltend gemacht. Die Insolvenzverwalterin hat diese Nebenforderungen jedoch bestritten und das Finanzamt hat die Feststellung der Forderung zur Tabelle nicht eingeklagt. Der Schuldner ging nun davon aus, dass das Finanzamt damit endgültig auf die Forderung verzichtet hat, da dem Gläubiger die Forderung bekannt war und das Finanzamt verpflichtet gewesen wäre die Forderung mittels Klage durchzusetzen, um die Realisierung der Forderung nicht zu gefährden.
Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens 2018 macht nun das Finanzamt die Säumniszuschläge erneut gegen den Schuldner geltend.
Fragen: Ist die Forderung des Finanzamtes inzwischen verwirkt? Was ist mit dem Zeitraum zwischen 2016 (dem bestreiten der Säumniszuschläge) und 2018 (Aufhebung des Insolvenzverfahrens)? Kann das Finanzamt auch für diesen Zeitraum noch Säumniszuschläge geltend machen oder nicht?

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