Guten Morgen alle zusammen,
ich habe ein kleines Anliegen. Ich bin jetzt seit etwas mehr als 2 Jahren in der Wohlverhaltensphase meiner Privatinsolvenz. Ich habe vor etwa 6 Monaten einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet und bin seit 5 Monaten in der Ausbildung. Leider merke ich, dass mein Arbeitgeber mich gar nicht ausbildet und ich nur nutzloses Zeug während der Arbeitszeit mache, weshalb ich mich dazu entschlossen habe mein Ausbildungsverhältniss zu kündigen und mir eine neue Stelle zu suchen.
Die Frage ist jetzt, darf ich das trotz meiner Insolvenz einfach so machen? Habe ich irgendwelche Nachteile zu befürchten oder sonstiges? Momentan wird von meinem Einkommen sowieso nicht verpfändet, da ich unter der Freigrenze liege.
Ich hoffe ihr könnt mir da etwas Beratung geben. Vielen dank schonmal.
-- Editiert von Moderator am 05.01.2016 13:43
-- Thema wurde verschoben am 05.01.2016 13:43
Ausbildungsvertrag kündigen während Privatinsolvenz
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Die Frage wäre besser im Insolvenzrecht aufgehoben.
Sie sind in der WVP gehalten, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben. Da hier keiner Ihren Werdegang kennt, kann man auch nicht beurteilen, ob Sie diese Obliegenheit erfüllen oder nicht.
Rein taktisch gesehen, ist allerdings die Reihenfolge, erst Kündigung des bestehenden Ausbildungsvertrages und dann Suchen einer neuen Stelle, nicht effektiv. Schlimmstenfalls verlieren Sie die bisher zurückgelegte Ausbildungszeit. Wenn es Ihnen nämlich wirklich darum geht, dass Ihr AG keine ordentliche Ausbildung bei Ihnen betreibt, dann wenden Sie sich an die IHK oder Handwerkskammer, je nachdem wer für Sie zuständig ist und besprechen dort das Problem. Man kann Sie dort auch bei der Suche einer neuen Ausbildungsstätte behilflich sein oder zwischen Ihnen und Ihrem AG wegen der Ausbildungsinhalte vermitteln.
Was Sie vielleicht auch noch mal reflexieren sollten ist, ob Ihr Eindruck, dass Sie nicht ausgebildet werden und nur nutzloses Zeug machen, evtl. aus falschen Vorstellungen Ihrerseits resultiert. Sie stehen noch am Beginn Ihrer Ausbildung. Gerade in der Anfangszeit macht ein Azubi auch mal ungeliebte Tätigkeiten. Bei uns beispielsweise sind die Azubis im 1. Lehrjahr diejenigen, die Kaffee kochen oder Besprechungsräume eindecken. Während der gesamten Ausbildungszeit sind die Azubis fürs Heraussuchen der Wiedervorlagen, der Akten zu den Posteingängen, für Kopien oder das Scannen der Post zuständig. Das ist nicht der gesamte Ausbildungsinhalt, aber bleibt immer Teil der Aufgaben der Azubis. Das sind zwar keine Arbeiten, die ein Azubi toll findet, aber letzten Endes, insbesondere wenn Sie später in kleineren Einheiten tätig sind, auch Aufgaben die ein entsprechender Büroangestellter für den Chef erledigen darf.
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