Hallo, bin total am Ende, sowas habe ich noch nie erlebt,vielleicht weiß jemand einen beruhigenden Rat. Am 17.12.08 hab ich bei einer Internetfirma etwas bestellt, mir wurde zugesagt dass das
Paket bis zum 24.12. da sein wird. Angekommen ist es am 27.12., was mich aber
nicht weiter störte.Auf der Rechnung stand handschriftlich, Betrag binnen 3. Werktagen überweisen, Am 30.12. erhielt ich von der Firma eine Mahnungsemail, ich solle binnen 2
Tagen den offenen Betrag bezahlen.Die Überweisung steckte ich am 30.12.08 bei der Bank ein. Durch die Feiertage hat sich alles etwas
verzögert, nun ging der Betrag am 5.1. von meinem Konto ab, gestern 06.01.09 erhielt ich
eine email, die Firma habe die Forderung bereits an ein Inkasso Unternehmen
weitergeleitet und nun kämen auf mich hohe Kosten zu.
Aber der Betrag ist doch bereits bei der Firma, das ganze hat sich überschnitten,
auf diesen Hinweis meinte die Firma das Ganze sei nicht mehr zu stoppen
und erschreckt mich wieder mit der Drohung was für hohe Kosten auf mich
zukommen? Ist das möglich? Es geht übrigens um einen Beitrag von 35 Euro...
total verzweifelt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Was steht in den AGBs ?
Wie ist der Name der Firma ?
lg
-- Editiert von thehellion am 07.01.2009 21:36
ne scherzartikel(darf ich die website nennen?) PEINLICH MACH ICH NIE WIEDER firma
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
...gibt schlimmeres
Sag halt den Namen !!
lg
www.scherzartikel-geschenke.de
7.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, Nachnahme, Sofortüberweisung.de, Paypal oder Lastschrift.
Welche Zahlungsform hast Du gewählt ?
LG
per lastschrift! da ja erst nach der 3. bestellung auf rechnung geht, habe dann ne email bekommen dass BANKLEITZAHL falsch ist, obwohl ich der meinung bin das ich wohl kaum ne falsche BLZ ??? eingeb... und selbst wenn??? ICH HABE ÜBERWIESEN das geld ist auf dem mensch sein konto ICH DREH DURch
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
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Die Frist ist doch noch nicht um ?
( Angekommen ist es am 27.12.)
durch rücksendung JAMMER aber es waren BLÖDE scherzartikel die oma,opa und uropa zwar verspätet aber trotzelledem AUSGEPACKT haben
OK erscheint irgendwie schon etwas bizarr das noch vor Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist an ein Inkassobüro abgegeben wurde.
Warte doch erst mal ab ob sich das Inkassobüro meldet.
lg
Man kann alles stoppen wenn man will, und wenn die das Geld haben werden die das auch machen. Klar kann man auch ne BLZ falsch schreiben, die Lastschrift kommt aber zurück und es steht nur Bankverbindung falsch.
Inkassoschreiben einfach ablegen und abheften :-)
50% aller Kunden lassen sich bedrohen und zahlen dann schneller.
K.
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