sehr spaete unvollstaendige Lieferung (erst nach Mahnung), Ruecktritt

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
flowmo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
sehr spaete unvollstaendige Lieferung (erst nach Mahnung), Ruecktritt

Einen guten Morgen!

Ich haette eine Frage bezueglich Mahnung und Ruecktritt vom Kaufvertrag.

Nun ja Kaufvertrag ueber eBay, privater Kaeufer. Ich Kaeufer (AT), Verkaeufer (DE).

Lieferung erfolgt extremst verspaetet, ca. 2 Monate (davor per eMail ein paar leere Versandversprechen seinerseits) und erst nach Ankuendigung eines Ruecktritts in Form einer Mahnung.

Mahnung am 24. November, Frist bis 03. Dezember mit Drohung des Ruecktritts.

Ware am 05. Dezember _unvollstaendig_ angekommen.

Ist der Ruecktrittanspruch geltend da so verspaetet und auch beweisbare Luegen bzw Vertuschungsaussagen gemacht wurden, und zu guter Letzt dann auch noch unvollstaendig?

Weil nach einigem hin und her haben wir uns darauf geeinigt dass er die Ware jetzt zuruecknimmt, moechte sie aber zuerst wieder zurueckgeschickt haben und bietet mir an eine Erklaerung zu unterschreiben (die ich aufsetze) in dem er das Geraet zuruecknimmt und den Betrag in einiger Zeit zurueckueberweist.

Nur bin ich nicht wirklich bereit demjenigen noch mehr Vertrauen entegenzubringen und haette das Geld voerst bei mir bevor ich ihm die Ware schicke, was er 'verstaendlicherweise' ablehnt.

Danke und Beste Gruesze!
fm

-- Editiert von flowmo am 03.01.2007 01:44:10

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zug-um-Zug Rückabwicklung ist leider üblich, d.h. zuerst Ware zurück, dann die Knete.
Es werden alle Schritte in umgekehrter Reihenfolge durchlaufen. Manchmal unschön, aber kaum zu umgehen.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zug-um-Zug gilt übrigens sowohl für Käufer- als auch für Verkäuferseite. Schluss "Erst Ware dann Geld" ist also nicht zwingend. "Erst Geld dann Ware" funktioniert genauso. Das Ganze bringt nur nichts, weil sich dann jeder auf sein Leistungsverweigerungsrecht beruft und man nicht weiter kommt. Irgendjemand muss daher einlenken.

Ich würde meine Entscheidung davon abhängig machen, um wie viel Geld es geht.

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