Guten Tag!
Ich wende mich mit einem Problem an Sie, das eigentlich nicht mich betrifft sondern meine Lebensgefährtin!
Es war auch schon ein paar Mal der Gerichtsvollzieher da weil sie sich weigert zu bezahlen! Es ist ja nichts von ihr zu holen da sie nur etwa 800€ verdient!
Ich bezahle nachweisslich für alles, ausser für Lebensmittel, Tank, usw. die sie in bezahlt.
Es handelt sich um eine Forderung eines Versandkataloges, wo ich auch schon angerufen und gefragt hatte, um welche Artikel es sich handelt, da ich vermute eines ihrer Geschwister oder ihre Mutter, wo sie vorher gewohnt hatte, habe etwas bestellt.
Leider konnte ich nichts erfahren ohne Kundennummer, die wir ja nicht haben weil WIR dort nie etwas bestellt haben.
Auch bei ihren Eltern haben wir, während sie nicht da waren,"die Bude auf den Kopf gestellt" in der Hoffnung eine Kundennummer oder Katalog zu finden. Nichts.
Da es nervt ständig den Exekutor da zu haben bitte ich um Ihre Hilfe!
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nichts bestellt! trotzdem Inkasso!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn der Gerichtsvollzieher schon aufgetaucht ist, heißt das, dass bereits ein vollstreckungsfähiger Titel gegen deine Lebensgefährtin besteht: entweder ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid.
Damit ist das Bestehen der Forderung rechtsverbindlich festgestellt. Selbst wenn das Urteil oder der Vollstreckungsbescheid inhaltlich falsch sind, kann man dagegen kaum etwas machen. Dafür hätte man ja gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen oder sich im Klageverfahren verteidigen können.
Sieht eher schlecht aus...
Kann man trotzdem noch eine Kopie der Rechnung und eine Forderungsaufstellung vom Inkassobüro verlangen? Muss doch irgendwie zum eruieren sein was wohin bestellt wurde...
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Im Mahnbescheid wird doch wohl eine Referenz- bzw. Kundennummer stehen.
Da mal reinschauen!
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Leider nur die Rechnungsnummer...
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Die Forderung um die es gehr ist Tituliert ?
Da seid Ihr eich sicher ?
Falls ja : Warum nicht einen Vergleich aushandeln ?
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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "
Es ist in jedem Fall sinnvoll die Artikel zu kennen, denn das lässt ggf. Rückschlüsse auf Täter zu. Und wenn jemand in der Familie Artikel aus der Bestellung im Besitz hat, dann kennt man den an den man die Regressforderung stellt.
Heilt leider nicht die schlechte Schufa etc.
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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."
Genau. Mir geht es nur darum herauszufinden wer es gewesen ist, zahlen müssen wir ja sowieso..
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Sobald es einen Titel gibt, hat man keinen Anspruch mehr auf Vertragsunterlagen, Rechnungen usw. Man hätte sich seinerzeit gegen den Titel zur Wehr setzen müssen. Alles was man nun noch erhält, ist die Forderungsaufstellung in der Sache selbst.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Wie erwirkt man einen sogenannten "Vergleich" und was geschieht dabei?
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"Hallo Inkassobüro. Ich biete gegen Entwertung des Titels und Erledigung der Sache eine Einmalzahlung von XXX€ an. Das Geld leihe ich mir."
Inkasso antwortet: "Wir nehmen das Vergleichsangebot an. Bitte zahlen sie binnen XX Tagen auf Konto XYZ."
"Wertes Inkasso. Das Geld wurde bezahlt. Senden Sie mir nun zeitnah den entwerteten Titel im Original zu."
So läuft das in etwa ab.
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