mediafinanz AG, Usenet.nl was tun?

21. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
KarcelM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
mediafinanz AG, Usenet.nl was tun?

Hallo,
(Weiß nicht ob ich hier Richtig bin, frag aber einfach mal los.)
Ich hatte letztes Jahr mir bei Usenet.nl einen Account erstellt, welcher für zwei Wochen kostenlos war. Nach den zwei Wochen wurde dieser kostenlose Account in ein Jahres ABO automatisch umgewandelt. Ich hatte eine Mail bekommen das dies geschehen sei und mich direkt an das Unternehmen gewendet und gekündigt, leider geschah dies einen Tag nach der Umschaltung. Nach einiger Zeit hatte ich dann mehrere Mails zur Zahlungserinnerung erhalten, dachte mir jedoch da ich falschen Namen und Anschrift verwendet das da wohl wenig passiere kann (im Nachhinein sehr naiv Gedacht). Seit einer ganzen Weile versuchte mich dann eine Osnabrücker Telefonnummer zu erreichen, da ich diese jedoch nicht kannte bin ich nicht ans Handy gegangen, eines frühen Morgens (halb 8) rief diese Nummer wieder an und ich wurde von der Stimme einer der Mitarbeiterinnen der Inkassofirma (Mediafinanz AG) geweckt. Diese Dame wollte dann von mir eine Zahlungsvereinbarung, welche ich ihr per Post schicken soll, hier zu habe ich einen Vordruck per Mail erhalten bekommen
„Usenet.nl S.r.l. ./. Herr XYZ
Bitte senden Sie dieses Schriftstück unterschrieben zusätzlich zu der telefonisch verbindlich getroffenen
Zahlungsvereinbarung zurück
Sehr geehrter Herr XYZ,
Sie haben bereits telefonisch mit unserem Mitarbeiter folgende verbindliche Zahlungsvereinbarung getroffen:
Zahlungsvereinbarung vom xx.07.2013 (per Überweisung)
zum xx.xx.2013 über den Betrag von 171,56 EUR, Aktenzeichen: 260111xxx
Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe Ihres Aktenzeichens.
Die Forderung wird ohne Einwände von mir anerkannt, zudem verpflichte ich mich zum vollständigen Ausgleich
des Betrages in Höhe von 171,56 EUR."
Als ich den Account erstellt hatte war ich leider schon zwei Wochen 18. Da ich in mehreren Foren gelesen hatte das Mediafinanz nicht gerade das beste Pferd im Stall sei, weiß ich nun nicht was ich tun soll.

1.Nun meine Frage ist dies rechtens, das ein „Free Account" automatisch in ein Abo gewandelt wird?
2.Muss ich diese Zahlungsvereinbarung schicken?
3.Muss ich Angst haben da ich falschen Namen und Ort verwendet habe angezeigt zu werden?
4.Was sollte ich als nächstes Tun?

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Diese Abofallen sind so nicht mehr erlaubt. Seit Sommer 2012 gibt es die Notwendigkeit, einen "kostenpflichtig bestellen" Button auf der Webseite zu haben. Damit der Kunde weiß, dass er ein kostenpflichtiges Abo eingeht. Die haben so einen Button nach wie vor nicht. Es reicht eben nicht mehr aus, einfach nur im Fließtest auf das automatisch eingegangene Abo hinzuweisen.

2) Nö.

3) Könnten sie tun. deine Ausrede ist, um dich vor Abofallen zu schützen. Könnte dir ggf. als Eingehungsbetrug ausgelegt werden, wenn du ahntest oder wusstest, dass da etwas kostenpflichtiges versteckt ist. Abwarten und hoffen, dass da nichts nachfolgt.

4) Ich würde einmalig (per Einschreiben) an das Inkasso schreiben. Beispiel:

quote:
Hallo.
Dass ich telefonisch eine Zahlungsvereinbarung getroffen hätte, ist gelogen. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Diese Abofalle grenzt eher an betrug. Ich habe nie einen Button mit der Aufschrift "kostenpflichtig bestellen" geklickt. Inkassogebühren und anderen Unfug zahle ich sowieso nicht, da ich das Unternehmen rechtzeitig hingewiesen habe, dass ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache.

Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Weitergabe an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen.

Ich untersage ausdrücklich die telefonische Kontaktaufnahme. Bei Zuwiderhandeln werde ich Strafanzeige wegen Nötigung erstatten.



-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 21.07.2013 19:59

-- Editiert mepeisen am 21.07.2013 20:02

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ich würde Mediafinanz keine personenbezogenen Informationen mehr geben (keinen Namen und keine Adresse).

Ohne Name und ohne Adresse ist es Mediafinanz schlichtweg unmoeglich, einen Mahnbescheid zustellen zu lassen, oder einen Eintrag in eine Auskunftei zu veranlassen.

Mit einem Einschreiben wuerde man seine richtigen Namen und Postadresse mitteilen. Warum es Mediafinanz einfach machen?

quote:
Könnte dir ggf. als Eingehungsbetrug ausgelegt werden, wenn du ahntest oder wusstest, dass da etwas kostenpflichtiges versteckt ist. Abwarten und hoffen, dass da nichts nachfolgt.


Wo ist der widerrechtliche Vermoegensvorteil? Aufgrund des Button-Gesetzes ist ja gar kein Vertrag zu Stande gekommen.
Selbst wenn es zu einer Strafanzeige kommt, sehe ich nicht, dass ein Staatsanwalt hier fuer einen Abofallenbetreiber taetig wird.




-----------------
" "

-- Editiert Steffen Meier am 22.07.2013 04:52

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde nicht reagieren und überhaupt nichts machen denn diese Forderung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels Erfolgsauasichten nicht eingeklagt

Schläft irgendwann ein

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DennisWHV
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Denkt ihr auch alle schön dran, das ihr das Inkassounternehmen meldet beim Amtsgericht?

Haut den Leuten dort bei Gericht schön die Zettel um die Ohren(natürlich nicht wörtlich gemeint)

Lasst die bei Gericht eure Beschwerden gegen das Inkassounternehmen prüfen. Was der Präsident zugelassen hat, das kann man auch wieder ohne Zulassung da stehen lassen.

Nur man muss Beschwerden dort vorliegen haben. Also schön schildern, und mit ALLEN Unterlagen in KOPIE alles zum AG Osnabrück. Dem gehört ein Ende gesetzt

Habe grade mal bei der Sparkasse Osnabrück angerufen, und gefragt, ob man diesem Geschäft nicht ein Ende setzen kann. Bzw. ob man mit diesen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht werden möchte als Sparkasse!?

Aussage war im Sinne von "Wir können über einen Kunden doch nichts schlechtes sagen, prüfen können wir es am Telefon auch nicht, usw".

Ich sagte dann, dass ich gern Bereit bin meine Unterlagen dort einzureichen.
Und ich fragte, ob man d"ieses Geschäftsverhalten unterstützen will, bzw. ob man als Sparkasse damit in Verbindung gebracht werden möchte".

Nach etwa 5 Min gab man mir sie Aussage, ich könnte es gern schicken, man würde es prüfen.

Schickt ihr auch ALLES mit hin zur Sparkasse?

Anschrift wäre: Sparkasse Osnabrück,-Rechtsabteilung- (Straße darf man leider nicht schreiben)vorne wie die Stadt Witten nur ohne N ****** kindstr. 17-19 49074 Osnabrück. Mein Gesprächspartner bzw. wohl auch Ansprechpartner in der Sache war Herr Franke

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-- Editiert DennisWHV am 30.09.2013 11:52

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DennisWHV
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Anschrift des AG Osnabrück findet ihr im Internet, habe dort angerufen. Es genügt wenn ihr -Verwaltung- dazu schreibt, landet dann wohl beim Vizepräsidenten des AG Osnabrück wenn ihr Beschwerde schreibt(mit allen Unterlagen und email ausdrucken)

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1x Hilfreiche Antwort

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