intrum Deutschland GmbH vormals Lindorff Deutschland GmbH

18. September 2018 Thema abonnieren
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intrum Deutschland GmbH vormals Lindorff Deutschland GmbH

Ich bin in diesem August beruflich in Kiel unterwegs gewesen. Da ich aus Hessen komme und mir der Geltungsbereich des Schleswig-Holstein Ländertickets nicht bekannt war, habe ich vor dem Einstieg in ein Bus den Busfahrer gefragt, ob ich mit dem Länderticket den Bus nutzen kann und ihm dieses gezeigt. Der nickte daraufhin und ließ mich durch die Schranke. Während der Fahrt wurde ich kontrolliert, wobei der Kontrolleur sagte, dass das Länderticket im Bus nicht gelte. Ich schilderte ihm die Situation und bat ihm den Busfahrer zu befragen, worauf der Kontrolleur vehement ablehnte und mir kompromisslos ein Bußgeld von 60 Euro aufbrummte. Als zuständige Stelle für Einsprüche wurde die Lindorff Deutschland GmbH im Bußgeldbescheid genannt . 1 Tag später verfasste ich ein Einspruchsschreiben und sendete dieses an die Lindorff Deutschland GmbH. Es passierte bis zum heutigen Tag (18.09.18) nichts. Heute erhielt ich erstmals per Post eine Mahnung von Lindorff, dass ich den Betrag noch nicht beglichen habe. Zum Bußgeld kommt jetzt eine Art Mahn- und Bearbeitungsgebühr hinzu. Der ursprünglich Betrag hat sich damit verdoppelt. Ich habe umgehend bei Lindorff angerufen und gesagt, dass ich Einspruch erhoben habe. Da mir bis jetzt noch keine Stellungnahme von denen zu meinem Einspruch vorliegt, warte ich noch darauf, wie es weiter gehen soll. Sie sagten mir, dass ein solches Schreiben bei denen nicht eingegangen sei und dass es daran liegen könnte, dass sie jetzt Intrum Deutschland GmbH heißen. Aber das Schreiben ist auch nicht an mich zurückgegangen, obwohl ich meine Anschrift auf der Rückseite des Umschlags angegeben habe. Wo ist es dann verblieben? Außerdem kann mir das egal sein, weil ich die in dem Bußgeldbescheid der Kieler Verkehrsgesellschaft ausgewiesene Anschrift benutzet habe. Wenn das nun ein Fehler der Kieler Verkehrsgesellschaft ist, kann ich ja schlecht was dafür! Zum Glück habe ich damals den ganzen Vorgang dokumentiert, z.B. von Fotos und Fotokopien und Zeugen.
Wie dem auch sei, meine Gesprächspartnerin seitens der Lindorff GmbH versuchte in dem Telefongespräch ständig alle Schuld von sich zu weisen. Ich werde auch irgendwie den Verdacht nicht los, dass es geheime Absprachen zwischen der Kieler Verkehrsgesellschaft und der Lindorff GmbH gibt. Warum wird in dem Bußgeldbescheid der KVG ein Firmenname angegeben, der anscheinend nicht mehr gültig ist? Auf jeden Fall ist das alles sehr verdächtig. Ich habe heute Einspruch gegen die Forderung der Lindorff per mail erhoben. Ich bin gespannt auf die Stellungsnahme der Lindorff GmbH. Für rechtliche Tipps wäre ich dankbar obwohl ich bereits mit meinem Rechtsanwalt Rücksprache gehalten habe.

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6 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
später verfasste ich ein Einspruchsschreiben und sendete dieses an die Lindorff Deutschland GmbH

per Einschreiben?

Zitat:
um Bußgeld kommt jetzt eine Art Mahn- und Bearbeitungsgebühr hinzu.

In welcher Höhe?

Ich finde das aus einer ganz anderen Sicht deutlich verdächtiger: Offenbar hat das Inkasso bereits die eigentliche kaufmännische Mahnung vorgenommen. Dass es eine Zusatzvergütung als Inkassobüro will, ist bereits völliger Humbug.

Zu deinem Einspruch: Das ist eine blöde Nummer. Du hast im Endeffekt keinen Beweis dafür, dass der Busfahrer dich rein lies. Ich hätte da wie folgt reagiert: "Nein, ich zahle nichts und ich weise mich nicht aus, sage ihnen nicht meinen Namen. Ich rufe nun die Polizei mit dem Handy an, die können dann den Busfahrer an Ort und Stelle vernehmen, ob er mich rein lies oder nicht. Ich zahle maximal ein Ticket, keinerlei Strafen. Akzeptieren sie oder wir klären das mit der Polizei."
Aber es ist nun so passiert. Für eine Inkassotätigkeit fehlt jede rechtliche Grundlage. Ob man die 60€ stattdessen akzeptiert, dass muss man für sich entscheiden. Wenn ja, wäre eine Zahlung mit Zusatzvermerk "Ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" wohl ratsam.

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#2
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Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Mahngebühr setzt sich wie folgt zusammen:
1. Geschäftsgebühr gem. §4 Abs. 5 RDGEG i.V. m, Nr.2300 VV RVG in Höhe von 45 Euro
2. Post- und Telekommunikationsgebühr gem. Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 9 Euro

Ich habe Ihre Forderung gestern 18.09.18 per Post bekommen. Zumindest fand ich es in meinem Briefkasten vor. Der Briefumschlag ist nicht frankiert. Es wurde, denke ich mal, nicht über die deutsche Post abgewickelt. Man sieht somit nicht, wann der Brief abgeschickt wurde.
Das Problem ist jetzt, Ihr Schreiben bzw. Ihre Forderung weist als Verfassungsdatum den 13.09.2018 aus. In der Forderung wird als Frist für die Begleichung der 20.09.18 genannt. Sogesehen bleiben mir 3 Tage Zeit.
Das ist sehr offensichtlich, dass sie auf diese Weise Druck ausüben wollen und dem "Beschuldigten" keinerlei Zeit lassen wollen, um darauf zu reagieren.
Ihr ganzes Konzeit baut auf Druck ausüben und Verschleierung auf. Die Methoden, die diese Firma anwendet, ist schon unter der Gürtellinie und hat mit Anständigkeit nichts mehr zu tun. Aber vielleicht musst man in dem Beruf ein ********* sein um erfolgreich zu sein.

Danke für die Ratschläge. Beim nächsten Mal werde ich auf jeden Fall die Polizei hinzuziehen. Ich glaube, ich habe es einschreiben lassen. Die Quittung müsste ich noch haben.
Da ich jetzt per Mail Einspruch erhoben habe gegen die Forderung, ist das gesetzte Datum 20.09.18 bis zur endgültigen Klärung erstmal hinfällig oder?

Grüße

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Nö warum sollte die Frist ungültig sein?
Es muss auch gar nicht geantwortet werden auf deinen Einwand sondern das gerichtl. Mahnverfahren/Klageverfahren kann eingeleitet werden. So richtig kann ich deinen Einwand bzgl der 60 € HF nicht nachvollziehen. Du bist offenbar nicht fähig die AGB/Bedingungen zu lesen und willst die Schuld auf andere schieben.
Die Inkassokosten sind natürlich Humbug.

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#4
 Von 
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Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
ich will die Schuld auf niemanden schieben. Ich gebe da, wie es abgelaufen ist.
Ich habe Einspruch erhoben bei der Lindorff Gmbh, weil die KVG sie als Ansprechpartner ausgewiesen hat. In meinem Schreiben habe ich der Lindorff die Situation geschildert, wie ganz oben beschrieben und darum gebeten, in meinem Fall Kulanz walten zu lassen.
Ich habe dann die Mahnung bekommen, ohne dass Sie zu meinem ersten Schreiben Stellungnahme bezogen haben. Das kann man doch verstehen oder?
Wenn ich Einspruch erhebe (oder diese Möglichkeit rechtlich gegeben ist), darf man doch eine Stellungnahme erwarten. Wenn die Stellungnahme vorläge, wüßte ich auch, wie man fortfahren will.
Ich denke, das ist verständlich?
Bei meinem Anruf haben Sie mir dann gesagt, dass sie kein Schreiben von mir bekommen haben. Ich könnte denen Kopien von meinem Schreiben schicken und sie würden es prüfen, was ich gestern gemacht habe.
Merkwürdig finde ich, dass ich ihre Forderung in einem Briefumschlag vorgefunden habe, der nicht frankiert ist. Die Zentrale der Lindorff ist der Nähe von Frankfurt Main und ich wohne in Nordhessen.
Merkwürdig finde ich auch, dass auf dem Brief als Erstellungsdatum der 13.09.18 zu lesen ist, aber ich den Brief erst gestern bekomme habe.
Ich habe den Brief ungeöffnet und geöffnet von allen Seiten fotografiert. Was ist jetzt daran misszuverstehen?
Wie kommt ein nicht frankierter Umschlag der Lindorff GmbH in mein Briefkasten?
Die deutsche Post kann es ja nicht gewesen sein.
Gegen die Gebühren, die zusätzlich zu den 60 Euro anfallen, habe ich aufgrund der jetzigen Umstände ebenso Einspruch erhoben. Da ist es für mich klar, dass ich bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts die Forderung in Höhe von ca. 114 Euro nicht zahle, schon gar bis zur gesetzten First 20.09.18.
Ich verstehe ihre Aufregung nicht.
Wer ist denn hier geschädigt?
Erst lässt mich der Busfahrer in den Bus steigen, obwohl ich ihn noch ausdrücklich nach der Gültigkeit des Ländertickets in dem Bus gefragt habe.
Dann bekomme ich ohne Stellungnahme zu meinen Einwandsschreiben zusätzliche Kosten aufgebrummt.
Was wollen Sie mir jetzt einreden???

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nö warum sollte die Frist ungültig sein?

A) Weil sie viel zu knapp ist
B) Weil Inkassos keine Behörden sind und damit sowieso deren Fristen exakt niemanden interessieren

Zitat:
Du bist offenbar nicht fähig die AGB/Bedingungen zu lesen und willst die Schuld auf andere schieben.

Sorry, aber das ist doch mal grober Unfug. Wenn ich den Fahrer frage, ob mein Ticket gültig ist, er dies bejaht, dann liegt kein Schwarzfahren vor.
Ich empfehle mal die Lektüre von §9 BefBedV. Da steht vielleicht etwas unscheinbar aber doch deutlich: "Die Vorschriften unter den Nummern 1 und 3 werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat."

Nummer 1 wäre genau dieser Fall: Er hat sich keinen gültigen Fahrschein verschafft. Aber aus Gründen, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat...

Die AGB sind hier total egal und in den AGB wäre eine Klausel, die besagt "Wenn der Fahrer den Fahrschein für gültig hält, er es nicht ist, liegt Schwarzfahrt vor." sicher vollkommen überraschend und ungültig.

Das hat auch nichts mit Schuld auf andere Schieben zu tun. Das einzige Problem, was der TE hat, ist die Frage ob er diese Geschichte belegen kann, wenn es zu einem Gerichtverfahren käme. Ob man ihm glaubt. Ob er Zeugen hat. Der Fahrer selbst wird sich bestimmt an nichts erinnern und schon gar nicht gegen den eigenen Arbeitgeber aussagen.

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#6
 Von 
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Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank, dass es auch anständige Menschen gibt, die den Sachverhalt verstehen.

Ich gebe meine Erfahrungen wieder, damit in Zukunft Menschen nicht in die gleiche Situation kommen wie ich.

Deshalb halte ich solches Board für sehr sinnvoll. Davon kann die Öffentlichkeit nur profitieren.

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