infoscore forderungsmanagement

4. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
susi2909
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)
infoscore forderungsmanagement

Ich hoffe mir kann mal jemand helfen hier, ich habe im August bei thalia 2 bücher gekauft für meinen sohn zur einschulung das ganze habe ich auf rechnung gemacht. nun ja mir ist in der ganzen aufregung untergegangen die rechnung zu zahlen, geb ich ja auch ehrlich zu, dann kam eine mahnung ja gut die hab ich nun auch nich weiter ernst genommen weil ich den betrag dann zahlen wollte dann kamen familiäre schicksalschläge dazu und ich habe per mail eine anfrage auf zahlungsaufschub gestellt das ging alles klar....

habe den termin verpasst keine frage, nun habe ich einen Brief im kasten gehabt von infoscore forderungsmanagement wo steht forderung der firma buch.de internetstores ag, 1.frage wieso buch.de internetstore ag, da ich die bücher im handel gekauft habe und nich bei buch. de sondern bei thalia, 2. frage da steht nun drin
1. hauptforderung : 15.90
2. verzugszinsen: 0,13
3. bisherige Mahnauslagen: 8,00
4. inkassokosten: 14,00
5. Kontoführungskosten: 7,00

bleibt eine gesamtforderung von 45,03 Euro

was haben denn bitte kontoführungskosten mit dem buchverlag zu tun, das geld geht ja wenn dann an die buchhaltung des inkassounternehmens, wie muss ich dieses zahlen, hab im i-net gefunden das ich das überhaupt nich zahlen muss.
wieso soviel inkassokosten, die sind doch dafür da die hauptforderung einzutreiben oder nicht ????

bitte helft mir, werd total kirre in der platte... lieben dank

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9 Antworten
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#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Die Kontoführunsgebühren fallen an, wenn ein Konto geführt wird. Das ist bei jeder Bank und jedem Inkassounternehmen der Fall.
Inkassogebühren sind meist recht heftig, wie es Dein Fall zeigt.
Meine Empfehlung wäre, daß Du eine Verbraucherzentrale aufsuchst, um die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der aufgemachten Gesamtrechnung überprüfen zu lassen. Ich erlaube mir den Hinweis, daß Du ebenso "Jetzt zu diesem Problem einen Anwalt fragen" anklicken könntest.
Beide Leistungen sind kostenpflichtig.
Andernfalls bliebe Dir wirklich nur, daß Du den Betrag ausgleichst.

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#2
 Von 
susi2909
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

naja ich müsste den betrag bis morgen begleichen aber ich weigere mich noch irgendwo, da ich denke das die inkassokosten doch extrem hoch sind und die kontogebühren seh ich erst recht nicht ein... sowas darfs doch garnicht geben, kann man da anrufen und auf fristaufschub bitten

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#3
 Von 
AndiStifte
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 49x hilfreich)

mit den Kontoführungsgebühren hast du Recht, die sind bereits in den Inkassokosten enthalten und dürfen nicht extra berechnet werden.
Die kannst du also mal abziehen.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum überweist Du nicht jetzt die unstrittige Hauptforderung plus z.b 6 € Mahngebühr direkt auf das Konto von Thalia und weist Forderung nach Erhalt des 2 Inkassobriefes - ohne auf den jetzigen Brief einzugehen - mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück ?
Schläft nach 2 bis 3 Briefen ein bzw wird ausgebucht
Ich gebe allerdings zu - das es - wenn man die ohnehin nichtdurchsetzungsfähiogen Kontoführungsgebühren abgezogen hat - nicht wesentlich teurer wird

quote:
Inkassogebühren sind meist recht heftig, wie es Dein Fall zeigt.

nicht wirklich heftig da die Ktoführungsgebühren wegfallen

-- Editiert am 04.11.2009 21:57

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#5
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 29x hilfreich)

Also ...gerade selbst durchgestanden und in Sachen Inkassokosten Recht bekommen.

Ich weigere mich grundsätzlich Inkassogebühren zu bezahlen. Das könnte bei einem Klageverfahren etwas teurer werden aber es geht schliesslich um das Prinzip.

Fall: Creditreform wollte Inkassogebühren die sich aus dem üblichen zusammensetzen: Auskunftskosten Zinsen, Mahnspesen etc.
macht zusammen 95,50 EUR.

Das für mich zuständige Amtsgericht wies die Forderung zurück
und kürzte die Inkassokosten auf 19,50 EUR.

Mahngebühren wurden ebenfalls gekürzt auf 2,50 EUR

Schadensminderungspflicht in § 254 Abs. 2

Bitte denke aber daran..jedes Gericht sieht das anders.





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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
susi2909
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

aber wieso forderung buch.de internetstores ag, wenn ich es direkt bei thalia gekauft habe häää!!!

und was soll ich nun machen eurer meinung nach, die gesamtforderung zahlen von 45 euro oder nur den eintreibenden betrag von 15,90 + vielleicht die mahnkosten... müsste es heute überweisen da termin zu heute ist !!

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#7
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 29x hilfreich)

Also....laut Impressum

Der Internetauftritt von thalia.de ist eine Kooperation zwischen der buch.de internetstores AG und der Thalia Holding GmbH, Hermannstraße 18, 20095 Hamburg.
Verantwortlich für den Internethandel (Diensteanbieter i.S.d. TMG):

buch.de internetstores AG
An den Speichern 8
48157 Münster
(Sitz der Gesellschaft)

Zahl die 15.90 EUR + Zinsen + 2,50 EUR Mahngebühren
dann ist die Hauptforderung insgesamt beglichen. Ob das Unternehmen nun die Inkassokosten geltend machen wird, steht auf einem anderem Blatt.

Wichtig: Nicht an das Inkassobüro zahlen !!! Sondern direkt!



-- Editiert am 05.11.2009 16:23

-- Editiert am 05.11.2009 16:30

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
susi2909
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)

ja und was mach ich wenn das inkassobüro seine forderung auch noch geltend machen möchte, dann hab die brille auf oder ?? weil die drohen ja denn gleich mit ihren anwälten und machen den ganzen schmus noch teurer !! wie soll ich denn direkt zahlen im laden oder direkt an thalia überweisen ??

ich weiss echt nich was ich machen soll

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
weil die drohen ja denn gleich mit ihren anwälten und machen den ganzen schmus noch teurer !!

Was soll denn ein Inkassobüro auch sonst schreiben ?
Sonst würde ja keiner zahlen;)
quote:
wie soll ich denn direkt zahlen im laden oder direkt an thalia überweisen ??
ich weiss echt nich was ich machen soll


Das kannst nur Du entscheiden
In diesem Fall würde ich die nicht durchsetzungsfähigen Ktoführungsgebühren abziehen und an den Inkassoladen überweisen
Die Gebühren erscheinen sehr niedrig und Du hättest schnell Deine Ruhe
quote:
Das für mich zuständige Amtsgericht wies die Forderung zurück
und kürzte die Inkassokosten auf 19,50 EUR.

Gib doch mal mehr Info zur Forderung !

lg


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