gerichtlicher Mahnbescheid obwohl ich alles bezahlt hatte

12. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
jamie523
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
gerichtlicher Mahnbescheid obwohl ich alles bezahlt hatte

Mir wurde eine nicht geklärte Rechnung durch einen Rechtsanwalt angemahnt. Die Klärung dauerte 3 Wochen. Gegen Ende dieser Zeit habe ich dann schon mal die Hauptforderung überwiesen, dass war am vorletzten Donnerstag,3. Mai. Am Freitag klärte sich dann der Rest und ich muss ehrlich sagen, um weiteren Ärger zu umgehen, habe ich die Rechnung einfach bezahlt. Den Rest überwies ich dann am Montag, den 7.Mai. Ich habe den Rechtsanwalt darüber per Mail am Wochenende in Kenntnis gesetzt. Ausserdem muss er ja am 07. Mai schon den ersten Zahlungseingang verzeichnet haben. Heute 12. Mai bekomme ich nun einen gerichtlichen Mahnbescheid, der am 10. Mai ausgestellt wurde. Muss der Anwalt das Gericht über den Zahlungseingang in Kenntnis setzen? Muss er seine Forderung zurück ziehen? Muss ich die Gerichtgebühren tragen?
Eventuell könnt ihr mir helfen.
Lieben Gruss
jamie

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nachdem die Hauptforderung beglichen wurde, dürfte sie damit auch anerkannt sein.

Der Anwalt dürfte den Mahnbescheid vor dem 07.05 beantragt haben.

Somit ist davona uszugehen, dass spätestens durch die oben erwähnte Mahnung der Verzug eingetreten ist. Die Gerichtskosten sind somit vom Schuldner zu tragen.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Der Anwalt dürfte den Mahnbescheid vor dem 07.05 beantragt haben.
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Dies würde ich aber sicherheitshalber erst mal überprüfen !

lg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Weiterhin ist zu vermuten, dass die Zahlung des TE am 07.05. noch nicht auf dem Konto des Anwalts war.
Außerdem erlässt zur Zeit kein Mahngericht einen Mahnbescheid innerhalb von 2 Tagen.

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#4
 Von 
jamie523
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

der eingang des antrags bei gericht wurde auf samstag den 05. mai datiert. am montag war definitv das geld der hauptforderung auf dem konto des anwaltes, weil die buchungsdauer der banken auf drei arbeitstage beschränkt wurde. donnerstag war das geld weg bei mir.

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