forderung - Durchsuchung

29. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.06.2011 11:21:22
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 53x hilfreich)
forderung - Durchsuchung

hallo habe eine frage .....es gibt da jemanden der mir 5000 euro schuldet es wurde von meiner seite bis zum vollstreckungsbescheid alles schon beantragt der gerichtsvollzieher war schon bei dem aber ohne erfolg...aber wie ich sehe macht er noch weiter im internet werbung für seinen produkt .......KURZ GESAGT ICH HABE KEINE NERVEN MEHR MÖCHTE DIE FORDERUNG VERKAUFEN GIBT ES EIN INKASSOUNTERNEHMEN DIE SO EINE FORDERUNG KAUFEN TUT :::::::ICH BITTE UM HILFE BRAUCHE DRINGEND DAS GELD WER KANN MIR TIPPS GEBEN DANKE IM VORRAUS

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn alle bisherigen Beitreibungsmaßnahmen erfolglos waren
Gibt es nicht noch den Weg der Taschenpfändung ?


lg

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#2
 Von 
guest-12318.06.2011 11:21:22
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 53x hilfreich)

hallo thehellion ich bitte um bessere erklärung wegen taschenpfändung b.z.w verkauf meiner forderung wäre das möglich

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Da gibts natürlich einige kleinere Inkassounternehmen die Dir den Titel abkaufen aber ob sich das für Dich lohnt.
Viel mehr wie 5 oder 10 wirst Du wohl kaum bekommen

wikipedia :
Eine Taschenpfändung ist die körperliche Durchsuchung des Schuldners im Rahmen der Zwangsvollstreckung, also die Durchsuchung der von dem Schuldner im Zeitpunkt der Durchsuchung getragenen Kleidung. Bewirkt wird die Taschenpfändung durch den Gerichtsvollzieher, wobei für die Durchsuchung weiblicher Schuldner eine weibliche Hilfsperson beziehungsweise für die Durchsuchung männlicher Schuldner eine männliche Hilfsperson hinzuzuziehen ist.
Die Taschenpfändung stellt eine Ausnahmeregelung dar. Im Vergleich zur Durchsuchung der Wohnung handelt es sich bei ihr um einen stärkeren Eingriff in die Rechte des Schuldners, dessen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 , 2 I GG) hiervon in besonderer Weise betroffen ist. Verhältnismäßig wird die Taschenpfändung nur sein, wenn sie Erfolg verspricht, wenn also besondere Gründe für die Annahme sprechen, daß der Schuldner pfändbare Gegenstände in seiner Kleidung verbirgt, um sie der Zwangsvollstreckung zu entziehen.

lg

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#4
 Von 
guest-12318.06.2011 11:21:22
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 53x hilfreich)

vielen dank für die schnelle antwort was meinst du mit 5-10 ich gehe mal davon aus 500euro oder??????

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

hatte ich vergessen :Prozent
(persönliche Schätzung)

-- Editiert von thehellion am 30.11.2008 00:20

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